Fürther Bündnis spricht von neuer Eskalation rechter Gewalt
30.1.2014, 11:00 UhrKlar ist unterdessen: Der Wunsch des Bündnisses nach anonymisierten Anzeigen wird sich kaum umsetzen lassen.
Ein 27-Jähriger, der sich gegen Neonazis engagiert, wurde am Mittwoch gegen 8.45 Uhr auf dem Weg zur U-Bahn-Haltestelle Jakobinenstraße von einem Radfahrer überholt, der kurz darauf ein Messer zückte. Die Polizei ermittelt derzeit wegen des „Anfangsverdachts einer Bedrohungsstraftat“, als Verdächtiger gilt ein Fürther Neonazi. Er wurde eineinhalb Stunden nach dem Vorfall festgenommen, schweigt aber zu den Vorwürfen. Die Ermittlungen voranbringen könnte ein „neutraler Zeuge“, dessen Vernehmung bevorsteht, so ein Polizeisprecher.
Die Mitglieder des Bündnisses gegen Rechtsextremismus und Rassismus gehen davon aus, dass der 27-Jährige gezielt abgefangen wurde, und sind erschüttert: Die „massive Bedrohung“ des Antifaschisten stelle „eine weitere Dimension neonazistischer Gewalt dar“, warnten sie in einer Pressemitteilung. Sprecherin Ruth Brenner erinnert daran, dass Neonazis auch in der Vergangenheit nicht davor zurückschreckten, „Nazigegner anzugreifen und deren Eigentum zu zerstören“. Sie betont aber: „Auch von der erneuten Eskalation neonazistischer Gewalt in Fürth werden wir uns nicht einschüchtern lassen.“
Ohne Unterbrechung geht denn auch die Aufklärungskampagne des Bündnisses weiter: Täglich informieren Vertreter in der Stadt Passanten darüber, wer sich hinter der rechtsextremen „Bürgerinitiative Soziales Fürth“ (BiSF) verbirgt, die in den Stadtrat einziehen will. Um einmal mehr zu zeigen, dass sich Fürth gegen den Wahlkampf der BiSF wehrt, kamen am Montagnachmittag zudem rund 80 Menschen zu einer Demo vor dem Bürgeramt zusammen.
Keine große Hoffnung können Polizei und Staatsanwaltschaft dem Bündnis in puncto Anzeigen machen. Antifaschisten vermuten, dass Neonazis zurzeit mit Anzeigen wegen „erfundener Vorwürfe“ an ihre Meldeadressen kommen wollen. Zum Hintergrund: Wird eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft übergeben, können dort Anwälte unter Umständen Akteneinsicht nehmen. Bündnis-Sprecherin Ruth Brenner hatte die Polizei darum gebeten, die oben beschriebenen Anzeigen zum Schutz der Antifaschisten anonymisiert weiterzuleiten beziehungsweise die Akteneinsicht zu beschränken.
Der Spielraum dafür ist sehr eng, sagten auf FN-Nachfrage jetzt übereinstimmend Polizei und Staatsanwaltschaft. Sobald die Kriterien für das Recht auf Akteneinsicht erfüllt sind, könne diese nur in absoluten Ausnahmefällen eingeschränkt werden, so Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Anders ist die Sache bei Fällen, in denen Antifaschisten als Zeugen auftreten und befürchten, so ins Visier von Neonazis zu rücken. Besteht hier ein „begründeter Anlass“ zur Sorge, dass der Zeuge durch die Nennung des Wohnorts gefährdet wird, kann die Polizei entscheiden, nicht die direkte, sondern eine „ladungsfähige“ Anschrift anzugeben – also etwa die Adresse eines Anwalts. Norbert Ditzel von der Kripo rechnet damit, dass es diesen „begründeten Anlass“ in Fürth immer wieder geben könnte; das müsse aber für jeden Einzelfall geprüft werden.
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