Fürther trug Gesichtsmaske: Wegen Vermummung verwarnt
7.4.2020, 14:27 UhrDer 76-Jährige klingt zugleich belustigt und verdutzt, als er vom vergangenen Freitag erzählt: Gegen 12 Uhr fuhr er im Auto an der Polizeiwache in der Soldnerstraße vorbei. Er kam vom Einkaufen und trug wegen der Corona-Pandemie noch den Gesichtsschutz, der Mund und Nase bedeckte und den er zuhause in die Waschmaschine stecken wollte. Er ist außerdem Brillenträger, die Gläser verdunkeln sich im Sonnenlicht.
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Ein Verkehrspolizist bedeutete ihm, anzuhalten. Vor wem er sich denn abschirmen wolle, habe ihn der Beamte gefragt. "Ich habʼ geantwortet, vor niemandem, ich will bloß meine Mitmenschen schützen", erzählt der Fürther. Der Mann habe ihn um seine Papiere gebeten und sei damit verschwunden. Eine Weile später sei er mit einem Vordruck zurückgekommen, wonach Anzeige gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot erstattet werde, erzählt der 76-Jährige. "Ich habʼ gesagt, das ist ein Witz."
In der Straßenverkehrsordnung ist dieses Verbot in Paragraph 23 niedergeschrieben. Demnach ist es beim Führen eines Fahrzeugs nicht erlaubt, "Hauben, Schleier (z. B. Burka, Nikab) oder Masken zu tragen, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verhüllen oder verdecken".
"Ein bisschen übers Ziel hinausgeschossen"
Denn wer wegen Raserei geblitzt werde, müsse auf dem Beweisfoto erkennbar sein, erklärt Fürths Polizeichef Michael Dibowski. Weil viele Bürger derzeit aus Sorge vor einer Ansteckung mit Covid-19 einen Gesichtsschutz tragen, sei eben jener Paragraph 23 jedoch weniger streng zu handhaben als üblich. Aber: Das sei "kein Freifahrtschein", jeder Einzelfall müsse geprüft werden.
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Die vermeintliche Anzeige gegen den 76-Jährigen sei ohnehin nur eine Verwarnung gewesen, stellt Dibowski klar. Trotzdem gibt er zu: Der Kollege sei auch damit wohl "ein bisschen übers Ziel hinausgeschossen". Dass der Fürther die Gesichtsmaske zum Schutz der Gesundheit getragen habe, liege auf der Hand. Die gute Nachricht: Die Angelegenheit wird Dibowski zufolge nicht weiterverfolgt.