Allgemeinverfügung

Messerattacken vorbeugen: Michaelis-Kirchweih rüstet sich mit besonderem Konzept

Johannes Lenz

Nordbayern-Redaktion

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17.9.2024, 15:49 Uhr
Zahlreiche Besucher erwartet die Stadt Fürth auch in diesem Jahr zur Michaelis-Kirchweih. Um ihre Sicherheit zu gewährleisten, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen.

© Wolfgang Händel Zahlreiche Besucher erwartet die Stadt Fürth auch in diesem Jahr zur Michaelis-Kirchweih. Um ihre Sicherheit zu gewährleisten, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen.

Vom 28. September bis zum 9. Oktober findet wieder die "Königin der fränkischen Kirchweihen" statt - die Michaelis-Kirchweih in Fürth. Die Stadt Fürth selbst schreibt auf ihrer Homepage, dass die größte Straßenkirchweih Süddeutschlands die Stadt "mit ihrer unvergleichlichen Atmosphäre" verzaubern werde. Doch nach dem Terroranschlag in Solingen, bei dem drei Menschen ihr Leben verloren haben, steht in diesem Jahr neben Spaß und Unterhaltung vor allem die Sicherheit der Besucher im Fokus. Die Stadt Fürth hat deshalb ihr Sicherheitskonzept für die Michaelis-Kirchweih überarbeitet.

Wie die Stadt in einer Pressemitteilung ankündigt, wird das Mitführen von Messern und gefährlichen Werkzeugen - zum Beispiel Äxten, Hämmern und sonstigen Hieb- und Stichgegenständen - in diesem Jahr explizit verboten sein. Außerdem soll das Sicherheitspersonal, das für die Überwachung der Zugänge zuständig ist, verstärkt werden. Eine Einlasskontrolle im klassischen Sinne sei "in Anbetracht des frei zugänglichen Festgeländes (zwar) nicht möglich", allerdings würden zusätzlich zur bislang schon praktizierten Überwachung der Zugänge "sporadisch Personen- bzw. Taschenkontrollen durchgeführt."

Die Stadt reagiert mit der Allgemeinverfügung für das Veranstaltungsgelände nach eigener Angabe auf die Gefährdungslage bei Großveranstaltungen, außerdem werde die sich konkret abzeichnende Aufnahme eines Messerverbots bei Volksfesten und Märkten in das Waffengesetz berücksichtigt. Wirtschaftsreferent Horst Müller und Rechts- und Ordnungsreferent Mathias Kreitinger zufolge solle die Allgemeinverfügung "sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Besucherinnen und Besucher als auch dem besonderen Charakter unserer traditionsreichen Kirchweih" Rechnung tragen.

Diverse Ausnahmen

Um letzteren Aspekt gewährleisten zu können, enthält die Allgemeinverfügung der Stadt einige Ausnahmen. Die Nutzung von Messern und Gabeln in der Gastronomie, beim Verkauf an den Marktständen oder im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege sind deshalb vom Verbot ausgenommen. Außerdem soll es möglich sein, Messer und andere, potenziell gefährliche Werkzeuge auf dem Kirchweihgelände zu transportieren - sofern diese sicher verwahrt sind, zum Beispiel in Rucksäcken mit Reißverschluss, verschlossenen Taschen oder entsprechend festen Verpackungen.

Auch der Verkauf entsprechender Waren soll weiterhin möglich sein. Mit den Markthändlern werde das Marktamt der Stadt Fürth zu diesem Zweck eine einheitliche Handhabung vereinbaren, damit eine geschützte Ausgabe an die Kunden möglich ist. Dadurch können auch Anbietern wie der "Messer Mo" seine Leistungen anbieten - am Stand werden Schneidwerkzeuge geschliffen. Allerdings müssen Besucherinnen und Besucher "unbedingt beachten, dass sie ihre Messer und Scheren sicher verstaut, etwa in einer verschlossenen Tasche, an den Stand bringen."

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