Stadt Fürth misst Lärm: "Gustavstraße ist nicht zu laut"

17.11.2016, 17:00 Uhr
Nach den Ergebnissen der Stadt ist in der Gustavstraße eine achtstündige Nachtruhe gewährleist.

© Hans-Joachim Winckler Nach den Ergebnissen der Stadt ist in der Gustavstraße eine achtstündige Nachtruhe gewährleist.

Mit Spannung hatte die Stadtspitze die Messergebnisse erwartet. Sind sie doch entscheidend dafür, ob die Kneipen im Herzen der Gustavstraße auch im nächsten Sommer ihre Freischankflächen an Wochenenden bis 23 Uhr nutzen können. Am Donnerstagmittag verkündeten Oberbürgermeister Thomas Jung und Rechtsreferent Mathias Kreitinger: Die Voraussetzungen dafür scheinen erfüllt. Eine achstündige Nachtruhe werde eingehalten - übrigens nicht nur am Wochenende.

Die Messkampagne der Stadt lief die ganze Freischanksaison hindurch, vom 4. Mai bis zum 26. September, wobei der Lärm nicht an jedem einzelnen Tag dokumentiert wurde. 145 Tage umfasst dieser Zeitraum - an 76 davon sei an der Fassade eines Klägers gemessen worden, jeweils von 21 bis 8 Uhr, erklärte Rechtsreferent Kreitinger beim Pressegespräch im Lim-Haus, wo die Stadt ihre Ergebnisse präsentierte. Im Rathaus hofft man, mit der Messkampagne ihre Position im langwierigen Rechtsstreit mit vier Klägern zu stärken.

Besonders interessierten Kreitinger und den OB die Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen - die Tage also, an denen die Stadt im vergangenen Sommer den Kneipen erlaubt hatte, Gäste bis 23 Uhr, eine Stunde länger als an Wochentagen, im Freien zu bewirten.

Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatten diese Ausnahmeregelung fürs Wochenende unter der Bedingung für möglich gehalten, dass eine achtstündige Nachtruhe (von 23 bis 7 Uhr) sichergestellt ist. Die Stadt Fürth konnte diese bisher allein mit Lärmberechnungen belegen, die die Kläger allerdings nicht akzeptierten. Das Verwaltungsgericht Ansbach, das sich vorläufig mit den Berechnungen zufrieden gab, wartet nun auf die Messergebnisse.

Diese stimmen die Stadtspitze zuversichtlich. Zwar lag der "Gesamtlärm" nachts regelmäßig über den 45 Dezibel, die die sogenannte TA Lärm als Grenze vorsieht. Doch dafür sorgen verschiedene Lärmquellen: neben den Kneipen etwa Passanten, vorbeifahrende Autos, bellende Hunde und, ja, sogar Regen. Parallel zu den Messungen wurden die Geräusche auf einem Audioband aufgezeichnet, so dass sie sich zuordnen lassen. So konnte gezeigt werden, dass starker Regen und Hundegebell die Lärmwerte deutlich nach oben treiben.

Mit einem aufwendigen Verfahren habe die Umweltingenieurin der Stadt, Gudrun Lohfink, die Geräusche der einzelnen Lärmquellen voneinander getrennt, erklären Kreitinger und Jung. Das Ergebnis: Der Lärm, der Gaststätten zuzurechnen ist, liegt unter der 45-Dezibel-Grenze, sogar mit dem Raucherlärm, der nicht zwangsläufig den Kneipen zuzuordnen ist. Und: Auch unter der Woche werde eine achtstündige Nachtruhe eingehalten.

Die Stadtspitze hofft nun, dass diese Messergebnisse das Gericht überzeugen und, so Jung, eine "solide Grundlage" dafür sind, dass die Gäste auch im Sommer 2017 an Wochenenden bis 23 Uhr draußen sitzen können.

Die Stadt Fürth hat eine Dokumentation ihrer Messergebnisse auf ihrer Internetseite veröffentlicht (in der rechten Spalte kann man sie herunterladen).

 

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