Verlängerung
Trotz sinkender Inzidenz: Fürth hält an der Maskenpflicht fest
8.6.2021, 18:09 UhrFestgehalten wurden sie in einer Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 8. Juni, in Kraft getreten ist. Sie verbietet an den folgenden, viel frequentierten Orten weiterhin den Alkoholkonsum rund um die Uhr und schreibt dort das Tragen einer Maske montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr vor: auf dem Bahnhofplatz sowie in der angrenzenden Gustav-Schickedanz-Straße bis zur Adenaueranlage, auf der Fürther Freiheit, in der Friedrichstraße (auf Höhe der Freiheit und der Neuen Mitte), in der Fußgängerzone (Schwabacher Straße) und in der Rudolf-Breitscheid-Straße (von der Schwabacher Straße bis zum Paradiesbrunnen) sowie am Kohlenmarkt, in der Königstraße (vom Obstmarkt bis zur Brandenburger Straße) und in der Ludwig-Erhard-Straße. Ein Stadtplan mit den Geltungsbereichen findet sich unter www.fuerth-stadtplan.de/maskenpflicht
Kommunen haben Spielraum
Während immer mehr Kommunen in der Region die Maskenpflicht im Zentrum abschaffen, hält Fürth also daran fest. In Schwabach und Neumarkt kann man beispielsweise wieder maskenlos durchs Zentrum spazieren, auch die Nürnberger müssen in der City seit Sonntag keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen.
Die Rechtsgrundlage für die Fürther Allgemeinverfügung liefert die bayerische Verordnung, erklärt Jürgen Tölk, der Chef des Ordnungsamts. Der Freistaat sieht die "Maskenpflicht auf zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten" vor. Ob die zuständigen Kommunen solche "zentralen Begegnungsflächen" festlegen wollen, sei ihnen selbst überlassen, erklärt Tölk. Die Fürther Vorschriften gelten vier Wochen bis einschließlich 4. Juli – genauso lange wie die neue Verordnung des Freistaats.
Stadt und Landkreis Fürth: Inzidenz bleibt unter 30
Die Maskenpflicht in der Innenstadt zu verlängern, schien "nur folgerichtig", so Tölk, in einer Zeit, in der das Zentrum wegen Lockerungen – etwa im Einzelhandel und in der Gastronomie – mehr Menschen anzieht. Mit Schrecken denke man zurück an die Tage in Fürth, als die Inzidenz überdurchschnittlich hoch war. Den Spitzenwert vermeldete das Robert-Koch-Institut am 26. April mit 300,4. Man will also besser Vorsicht als Nachsicht walten lassen.
Andere Regelungen, die den vielen Corona-Neuinfektionen geschuldet waren, sind dagegen zwischenzeitlich weggefallen. Wieder erlaubt ist beispielsweise der Verkauf von offenen alkoholischen Getränken; auch die erweiterte Maskenpflicht in Betrieben ist Geschichte. Eigens verkünden muss die Stadt das nicht, die Allgemeinverfügungen liefen einfach aus.
In Stein gemeißelt ist die Vorschrift, in der City eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Tölk zufolge nicht. "Wenn wir der Meinung sind, dass die Maskenpflicht nicht mehr in dem Umfang oder überhaupt nicht mehr erforderlich ist, können sich Änderungen ergeben", sagt er und verspricht, "sensibel und verantwortungsvoll" mit dem Thema umzugehen. Sobald kein Bedarf mehr da sei, werde die Maskenpflicht aufgehoben.
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