Bodenuntersuchungen
Was tun mit dem Gift auf der Muna?
6.10.2021, 05:45 UhrAnlass war ein Schreiben von Bezirkstagspräsident Armin Kroder (FW), datiert vom 28. Juli, in dem dieser die ZVB-Mitglieder im Namen des Bezirkstags zu einer gemeinsamen Resolution auffordert. Darin solle die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) aufgefordert werden, "das Muna-Gelände am Brombachsee naturverträglich so weit zu dekontaminieren, wie dies die gesetzlichen Vorschriften vorsehen". Doch dazu kam es nicht.
Die Säuberung der Muna wird teuer
Als das Thema als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, beantragte Landrat und ZVB-Vorsitzender Manuel Westphal erfolgreich, eine Abstimmung darüber zu verschieben. Denn das Landratsamt habe schon längst ein diesbezügliches Verfahren angestoßen und die BImA aufgefordert, das 150-Hektar-Areal auf Altlasten untersuchen zu lassen.
Und zwar eingehender, als dies ein Gutachter vor Jahresfrist im Auftrag des potenziellen Käufers Center Parcs (CP) getan habe. Schon am 20. Oktober werde es dazu ein gemeinsames Gespräch zwischen Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt und BIma geben.
Im November will die Behörde schon Ergebnisse haben
Das Ansbacher Wasserwirtschaftsamt (WWA) das unmittelbar neben und auf dem Muna-Gelände Grundstücke erworben hat, auch um den Radweg dort ausbauen zu können, ist schon einen Schritt weiter. "Wir wollen Mitte Oktober die Untersuchung vergeben und im November damit fertig sein", erklärte Behördenleiter Thomas Keller in der Sitzung.
Bei der BImA dürfte sich dieser Prozess wesentlich länger hinziehen, denn die Bundesbehörde betreibt in solchen Fällen stets auch eine "historische Recherche", wie Keller weiß: "Und das verstehe ich auch, das ist einfach so üblich." Schließlich sei deren Interesse nicht wie bei Center Parcs zuallererst auf eine Räumung abgestellt.
Schädliche Bodenveränderungen?
Dass das Landratsamt überhaupt ein Anhörungsschreiben an die Grundstückseigentümer verschickte, hat nach Ansicht von Beobachtern mit dem politischen Druck zu tun, der aus der hitzigen Muna-Diskussion entstand – und mit den Ergebnissen, die bei den von Center Parcs veranlassten Bodenuntersuchungen zutage kamen. Diese "erfordern weitergehende Detailerkundungen in Teilbereichen sowie eine vollständige orientierende Untersuchung auf schädliche Bodenveränderungen sowie Grundwasser- und Gewässerbeeinträchtigungen", heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt.
Das Wasserwirtschaftsamt habe in seiner Eigenschaft als Fachbehörde nach Prüfung des CP-Gutachtens "festgestellt, dass eine abschließende Beurteilung zum Vorliegen schädlicher Boden-, Grundwasser sowie Oberflächenwasserbelastungen derzeit noch nicht möglich ist", heißt es weiter. Ob "schädliche Bodenveränderungen vorliegen, von denen eine Gefährdung für das Grundwasser oder Gewässer ausgeht, oder ob bereits eine erhebliche Grundwasserbeeinträchtigung eingetreten ist", könne erst abschließend beurteilt werden, "wenn in Teilbereichen weitere Detailerkundungen sowie in anderen Teilbereichen eine vollständige orientierende Untersuchung für das Gelände abgeschlossen sind".
Knappes Ergebnis: Entscheidung zu Center Parcs ist gefallen
Die Rede ist in der Folge von stellenweise unnatürlich hohen Rückständen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen, Antimon und Chrom IV, außerdem von leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW), PCB (polychlorierte Biphenyle) und Pflanzenschutzmitteln. Giftige Substanzen also, die unter anderem krebserregend und erbgutverändernd sind.
Es könnte sich eine "Sanierungspflicht" ergeben
Wenn – wie im Falle der Muna – "aufgrund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast" besteht, heißt es in dem vierseitigen Papier aus dem Landratsamt weiter, "kann die zuständige Behörde anordnen, dass die nach dem Bodenschutzrecht verantwortlichen Personen und Stellen die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen haben".
Daher fordert die Kreisbehörde die BImA auf, "die entsprechend notwendigen Untersuchungen zu veranlassen". Sollte sich dabei herausstellen, dass wegen der Altlasten beziehungsweise Verunreinigungen "dauerhaft Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen, besteht eine grundsätzliche Sanierungspflicht nach dem Bundesbodenschutzgesetz", formulieren die Behördenvertreter in ihrer etwas steifen Amtssprache.
"Im Grund kann man die BImA zu nichts zwingen"
Verursacher und Grundstückseigentümer seien demnach nach dem Bodenschutzgesetz verpflichtet, Boden und Gewässer zu sanieren. In Betracht kämen neben einer Dekontaminierung freilich auch "Sicherungsmaßnahmen, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern". Falls dies "nicht möglich oder unzumutbar" sei, seien "sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durchzuführen".
Video: So sieht die ehemalige NS-Munitionsanstalt am Muna-Gelände heute aus
Sprich: Die BImA könnte dann wohl auch, wie seit Jahrzehnten, das Gelände absperren und einzäunen – und ansonsten nichts tun. Außer warten, ob sich ein Investor à la Center Parcs findet, der bereit ist, die zweistellige Millionensumme für eine Sanierung beziehungsweise Dekontaminierung des Muna-Geländes hinzublättern.
"Im Grund kann man die BImA zu nichts zwingen", sagte ein Teilnehmer der ZVB-Sitzung zum Altmühl-Boten. Und ein anderer skizzierte die Absicht des Landratsamtes hinter der Anhörung mit wenigen Worten: "Es geht im Endeffekt darum, das Areal vorzubereiten für einen künftigen Investor." Dem man dann ein Filetstück am See anbieten könne, dass "clean gemacht" worden sei.
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