Gustl Mollath will sich nicht begutachten lassen

13.12.2013, 08:54 Uhr
Gustl Mollath will sich nicht begutachten lassen

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Der freigelassene Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath soll erneut psychiatrisch begutachtet werden. Wegen des Wiederaufnahmeverfahrens am Landgericht Regensburg soll die Schuldfähigkeit des 57 Jahre alten Nürnbergers überprüft werden, der jahrelang gegen seinen Willen in der Klinik untergebracht war. Mollath lehnt eine solche Begutachtung allerdings weiter ab, wie sein Anwalt am Donnerstag sagte. Sein Fall soll voraussichtlich im Frühjahr neu aufgerollt werden.

Mollath saß seit 2006 in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. In diesem Sommer kam er frei. Mehrere Gutachter hatten ihm „Wahnvorstellungen“ attestiert und ihn als allgemeingefährlich eingestuft und deshalb seine Einweisung in die Gerichtspsychiatrie empfohlen. In der Regel fußten ihre Einschätzungen auf Mollaths Straf- und Patientenakte.

Mollath selbst sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte aufgedeckt habe. Die zuständige 6. Strafkammer habe die Bestellung des neuen Gutachters unter anderem mit der „Vorgeschichte“ des Falls begründet, sagte Gerichtssprecher Johann Piendl. Es wäre verfahrensrechtlich unangemessen, wenn das Gericht in einem solchen Fall kein Gutachten in Auftrag geben würde. Unabhängig vom Fall Mollath seien Gerichte bei Anhaltspunkten für eine fehlende Schuldfähigkeit von Angeklagten grundsätzlich verpflichtet, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen.

Gericht ist nicht an Gutachten gebunden

Das Gericht sei aber keineswegs an die Einschätzung des Gutachters gebunden, betonte der Sprecher. Mollath muss sich voraussichtlich von Frühjahr 2014 an wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Der Prozess von 2006 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth soll damit neu aufgerollt werden.

Der Gutachter Norbert Nedopil werde das direkte Gespräch mit Mollath suchen, sagte Piendl. Sollte Mollath das ablehnen, werde auch Nedopil nach Aktenlage entscheiden müssen. „Das können dann neben früheren Erkenntnissen auch Arztbriefe und andere verwertbare Dokumente sein“, erläuterte Piendl. Mollath hatte in der Vergangenheit eine Begutachtung meist abgelehnt mit dem Argument, er sei nicht psychisch krank.

An dieser Haltung werde Mollath auch im Wiederaufnahmeverfahren festhalten, sagte sein Hamburger Anwalt Gerhard Strate am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Ein von Nedopil auf Aktengrundlage erstelltes Gutachten wäre allenfalls ein Torso. Mit einer erneuten Einweisung Mollaths in eine Psychiatrie rechnet Strate nicht.

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