Schlag gegen Betrügerbande
Hunderte Impfausweise wurden in Bayern gefälscht: Apothekenmitarbeiterin in U-Haft
25.10.2021, 09:18 UhrAm Freitag sind laut Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg eine Apotheke in München sowie mehrere Privatwohnungen durchsucht worden. Eine MItarbeiterin der Apotheke und ein weiterer Beschuldigter kamen in Untersuchungshaft, wie Ermittler der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) am Samstag in Nürnberg mitteilten. Es handle sich um ein Verfahren von "überdurchschnittlicher Bedeutung", sagte ein ZKG-Sprecher.
Seit Mitte August sollen die Fake-Codes auf einem deutschsprachigen Cybercrime-Forum im Internet angeboten worden sein. 350 Euro musste man demnach zuletzt dafür hinlegen, um einen digitalen Impfausweis zu bekommen - ohne gegen das Coronavirus geimpft worden zu sein. Allein im Oktober 2021 sollen die Fälscher mehr als 500 Impfzertifikate ausgestellt haben. Bei den Durchsuchungen wurden Kryptowährungen und Bargeld im Wert von fast 100.000 Euro sichergestellt. Im Rahmen der Durchsuchung wurden - auch elektronische - Dokumente sichergestellt. Aus diesen ergab sich bei der ersten Sichtung der Verdacht, dass eine Beschäftigte mit drei weiteren Personen die falschen digitalen Corona-Impfausweise ausgestellt haben könnte.
Ein falscher Impfausweis sei auch im EU-Ausland festgestellt worden, teilten die Ermittler mit. Viele falsche Ausweise dürften aber in Deutschland kursieren. Laut einem Sprecher des bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelten ZKG ist es aber nicht möglich, die Namen der Käufer der Fake-Codes zu ermitteln. Unklar war zunächst, ob die gefälschten Impfausweise gelöscht oder ungültig gemacht werden können.
Die Fälscher sollen die IT-Infrastruktur der Münchner Apotheke genutzt haben. Der Apotheker selbst sei nicht beschuldigt, betonten die Ermittler. Aufmerksam geworden auf den Handel mit den Impfausweisen ist das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen von Recherchen im Darknet. Das Verfahren wurde von dort an das Bayerische LKA abgegeben.
Sollte sich der Anfangsverdacht erhärten und es zu einem Prozess kommen, drohen allen Beteiligten Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Die mutmaßlichen Täter können nach §268 Strafgesetzbuch wegen der Fälschung technischer Aufzeichnungen in einer Vielzahl von Fällen angeklagt werden.
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