Klage gegen Freistaat: Mollath will mehr Geld

27.2.2018, 18:18 Uhr
Klage gegen Freistaat: Mollath will mehr Geld

© Alexander Heinl/dpa

Über sieben Jahre lang saß Gustl Mollath wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit zu Unrecht zwangsweise in der Psychiatrie. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahre 2006, das ihn dorthin brachte, hat das Landgericht Regensburg 2014 in einem aufsehenerregenden Prozess gekippt. Jetzt flammt ein Streit mit dem Freistaat Bayern über die Höhe der Schadenersatzansprüche Mollaths auf.

Schon das Regensburger Gericht hatte ihm eine Entschädigung für die Jahre in Unfreiheit grundsätzlich zugesprochen. Damals war die Rede von 25 Euro pro Tag. Das wären insgesamt weit mehr als 60.000 Euro gewesen. Grundsätzlich können aber obendrein eventuelle Vermögensschäden geltend gemacht werden.

70.000 Euro Vorschuss

Wie jetzt über Mollaths Münchner Anwalt Hildebrecht Braun bekannt wurde, habe das bayerische Justizministerium seinem Mandanten in einem außergerichtlichen Vergleich vergangenen Herbst 170.000 Euro angeboten. Davon seien 70.000 Euro als Vorschuss bereits ausbezahlt worden. Mit dieser Lösung sei der Freistaat "an die Grenze des rechtlich Möglichen gegangen", so das Ministerium.

Gustl Mollath sehe das, so sein Anwalt, anders. Diese Summe decke weder den materiellen noch den immateriellen Schaden ab. Als Beispiel wird neben einem Nettoverdienstausfall von 90 Monaten auch den Verlust seines Hauses in Nürnberg angeführt. Das Gebäude im Osten der Stadt war während Mollaths Haft gegen seinen Willen versteigert worden.

Nachdem ein Ersuchen bei Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in Sachen Schadenersatz kein verbessertes Angebot erbracht habe, werde man nun Klageweg beschreiten. Das Justizministerium räumt Mollath dabei geringe Chancen ein. Er habe seine Schäden nur lückenhaft belegt.

Der Fall von Gustl Mollath schlug so hohe Wellen, dass es nun zu dem Stoff einen Spielfilm geben wird.

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