Kommunalwahl 2014: Alles, was Sie wissen müssen

28.2.2014, 09:12 Uhr
Am 16. März findet in Bayern die Kommunalwahl statt.

© Michael Kappeler Am 16. März findet in Bayern die Kommunalwahl statt.

Die Kommunalwahlen in Bayern finden am Sonntag, 16. März, statt. Abgestimmt werden kann in den Wahllokalen zwischen 8 und 18 Uhr. Der Stichwahltermin ist am Sonntag, 30. März.

Eigentlich sind es gleich mehrere Wahlen, die am 16. März über die Bühne gehen. Zum einem bestimmen die Wähler, wer Bürgermeister wird. In einer davon völlig getrennten Wahl werden die Stadt- und Gemeinderäte neu gewählt. Auf Landkreisebene werden die neuen Landräte und Kreistage für die kommenden sechs Jahre bestimmt. Wahlberechtigt ist jede Person, die seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis wohnt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Bei der Bürgermeisterwahl ist das Prozedere denkbar einfach. Jeder Wähler hat eine Stimme. Nach Schließung der Wahllokale wird ausgezählt. Es gewinnt der Kandidat, der auf über 50 Prozent der gültigen Stimmen kommt. Schafft dies keiner der Kandidaten, gehen die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen in die Stichwahl am 30. März. Wer dann die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, ist für die kommenden sechs Jahre als Bürgermeister gewählt.

Die Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats ist deutlich komplizierter, bietet dafür aber deutlich mehr Einflussmöglichkeiten, als die Wahlen in Bund und Land. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie das Gremium Sitze hat. Die Größe des Gremiums richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl. In Nürnberg (rund 500.000 Einwohner) hat der Stadtrat beispielsweise 70 Sitze - jeder Wähler in Nürnberg hat also 70 Stimmen. Sie kann der Wähler nun auf mehrere Arten vergeben.

1. Listenwahl:  Wird die Liste als ganzes angekreuzt, erhält jeder der Kandidaten auf der Liste automatisch je eine Stimme - bis alle Stimmen vergeben sind.

2. Kumulieren: Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit, Kandidaten mehrere Stimmen zu geben - keinesfalls jedoch mehr als drei pro Kandidat. Kandidaten, die eigentlich auf hinteren Listenplätzen platziert sind, können so "nach vorne" gewählt werden. Diese Variante wird "Kumulieren" genannt.

3. Panaschieren: Außerdem können auch Bewerber verschiedener Listen gewählt werden. Wenn bei Partei A Kandidat 1 überzeugend ist, bei Partei B aber Kandidat 2, schließt sich das nicht aus, beide Kandidaten können gewählt werden. Diese Variante wird "Panaschieren" genannt.

Kompliziert wird die Stimmabgabe dadurch, dass alle drei Varianten munter kombiniert werden dürfen. Entscheind ist aber, dass beim Kumulieren und Panaschieren die maximale Stimmenzahl nicht überschritten wird. Anderenfalls ist die Stimmabgabe ungültig.

Nach der Schließung der Wahllokale beginnt die Auszählung. Dabei werden zunächst alle Stimmen zusammengezählt, die auf die jeweiligen Listen entfallen sind. Daraus ergibt sich die Sitzverteilung im Gemeinde- oder Stadtrat. In einem zweiten Schritt werden dann die Listen einzeln betrachtet. Es ziehen dann die Personen in das Gremium ein, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Auch auf Landkreisebene wird am 16. März gewählt. Neben der Frage, wer Landrat wird, entscheidet der Wähler auch über die Zusammensetzung des Kreistags. Die Landrats- bzw. Kreistagswahlen, die in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land, Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Forchheim, Neumarkt, Weißenburg-Gunzenhausen, Roth, Ansbach und Amberg-Sulzbach stattfinden, funktionieren dabei genauso wie auf Ortsebene. In den sogenannten Kreisfreien Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen, Ansbach, Bamberg und Schwabach gibt es die Landkreisebene nicht.

Kommunalwahl 2014: Alles, was Sie wissen müssen

Beim Auszählungsverfahren gibt es 2014 eine Neuerung. Bisher fand die Auszählung nach dem sogenannten Höchstzahlenverfahren nach D'Hondt statt. Nun kommt das Hare-Niemeyer-Verfahren zum Einsatz, das tendenziell kleinere Gruppierungen bevorzugt.

Beim Hare-Niemeyer-Verfahren wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze mit der Stimmenzahl einer Partei multipliziert. Das Ergebnis geteilt durch die Gesamtstimmenzahl ergibt die sogenannte Quote. Diese wird für alle Parteien zunächst abgerundet. Liegt sie beispielsweise bei 20,91 für eine Partei (abgerundet: 20) erhält diese 20 Sitze. Die nach der ersten Verteilung noch übrigen Sitze gehen der Reihe nach an die Parteien mit den jeweils höchsten Nachkommastellen in der Quote. Die Partei mit 20,91 hätte also sehr gute Chancen, eines der übrigen Mandate zu ergattern.

In unserem nordbayern.de-Wahl-Special erfahren Sie alles über Ihre Bürgermeister- und Landtagskandidaten in Ihrer Region. Zudem halten wir Sie auf dieser Seite vor, während und nach der Wahl am 16. März immer auf dem aktuellen Stand.