Mit Staatshilfe in die Insolvenz? Söder bekommt Brandbrief
27.3.2020, 16:40 UhrFührt die neue Soforthilfe des Freistaats für kleine Selbstständige erst recht in die Existenzkrise? Über 80 Kulturschaffende, Freiberufler, aber auch Physiotherapeuten aus ganz Bayern beklagen in einem offenen Brief, der heute an Ministerpräsident Markus Söder geht, dass die zugesagte finanzielle Unterstützung an fatale Bedingungen gekoppelt sei.
Initiator der Aktion ist der Schriftsteller und Pächter der Nürnberger Konzertbühne "Orpheum", Gunter Gross, der das einstige Lichtspielhaus in St. Johannis vor fast fünf Jahren zu neuem Leben erweckt hat. Jetzt sieht er sich mit seiner geschlossenen Spielstätte auf "Kurs in Richtung Insolvenz".
Für das "Orphala", wie der markante Rundbau liebevoll genannt wird, in dem die Frankenbänd normalerweise ebenso auftritt wie Ensembles des Nürnberger Opernhauses, wollte Gross das Corona-Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung in Anspruch nehmen. Da er nicht mehr als fünf Beschäftigte zählt, kann er bis zu 5000 Euro einfordern. Wer bis zu 250 Erwerbstätige beschäftigt, kann die Obergrenze von 30 000 Euro beantragen.
Wirtschaftsexperte zu Corona: "Halten das nicht lange durch"
Doch nach Lektüre der Vorgaben, die auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums gelistet sind, zuckt Gross. Dort heißt es: "Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt, nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden."
Ein Freibetrag könnte helfen
Gross ist entsetzt: "Das bedeutet für selbstständige Einzelunternehmer, dass man bei nicht genügend großem Privatvermögen erst einmal an den Rand der Privatinsolvenz gehen muss, um hernach in Firmeninsolvenz zu gehen." Denn mit den 5000 Euro, die er erwarten darf, seien auch die laufenden Kosten wie Miete, Strom, Versicherungen oder Sozialabgaben nicht zu decken. Seine Gleichung lautet: "Da ist erst das Privatvermögen und dann der Betrieb auch gleich weg. Das ist Vernichtung von Existenzen."
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Gross fordert stattdessen einen "Freibetrag" zwischen 5000 und 20 000 Euro, je nach Betriebsgröße. Seiner Sicht der Dinge haben sich Dutzende Selbständige im Kulturbetrieb angeschlossen, darunter Veranstaltungstechniker aus Nürnberg, Würzburg und München, aber auch Friseure und Physiotherapeuten. Sie sind Mitunterzeichner des Briefes, der mit den Worten beginnt: "Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wir danken für die ,Soforthilfe Corona‘. . ." Doch falle es schwer, bei Heranziehung des Privatvermögens eine "Soforthilfe" zu erkennen.
Das Bayerische Wirtschaftsministerium antwortete auf die schriftliche Anfrage unserer Redaktion zum Grund für den Rückgriff auf die Privatschatulle ausweichend: "Ziel der Corona-Soforthilfe ist, Unternehmen bei akuten Liquiditätsengpässen aufgrund der Coronapandemie zu unterstützen. Für mittel- bis langfristige Finanzierungen gibt es ein umfangreiches Kredit-, Darlehens- und Bürgschaftsprogramm in Zusammenarbeit mit der LfA-Förderbank Bayern."
Auch der Regensburger Landtagsabgeordnete Tobias Gotthardt, der Mitglied im Haushaltsausschuss ist, hat nur Folgendes in Erfahrung gebracht: Bei der Antragsstellung müssten keine "detaillierten Angaben und Nachweise" erbracht werden, schreibt er. "Eine konkrete monetäre Festlegung für ,verfügbares liquides Privatvermögen‘ gibt es nicht."
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