Mollath konzentriert sich auf das Wiederaufnahmeverfahren
6.9.2013, 09:27 UhrSoeben hat es das Bundesverfassungsgericht Gustl Mollath schwarz auf weiß bestätigt: Seit 2011 war der 56-Jährige verfassungswidrig zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. Die in Justizkreisen ungewöhnlich harsche Kritik an den bayerischen Beschlüssen freut den Nürnberger, der jahrelang für seine Freilassung gekämpft hatte. In großen Jubel bricht er deswegen aber nicht aus – schließlich geht die juristische Auseinandersetzung für ihn weiter.
„Es ist noch nicht einmal die Hälfte vorbei. Es ist jetzt höchstens eine Freiheit der dritten Klasse“, betont Mollath im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa in seiner Heimatstadt. Er müsse nun seine ganze Kraft in das Wiederaufnahmeverfahren stecken, das das Oberlandesgericht Nürnberg bereits angeordnet hat. Zeitgleich mit dieser Entscheidung war Mollath Anfang August auf freien Fuß gekommen. „Es ist ein wichtiger Punkt, wenn Karlsruhe jetzt sagt: “Moment einmal, da ist tatsächlich was schiefgelaufen“, umschreibt er die Bedeutung des jüngsten Kapitels der Geschichte.
Deutschlands höchstes Gericht hatte am Donnerstag einer Beschwerde Mollaths stattgegeben. Dabei bescheinigten die Karlsruher Richter ihren bayerischen Kollegen, dessen Grundrecht auf Freiheit sowie die Verhältnismäßigkeit missachtet zu haben. Sie hätten ihre Entscheidungen, Mollath weiter in der Psychiatrie wegzuschließen, nicht gut genug begründet und sich stattdessen mit Allgemeinplätzen begnügt. „Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen“, heißt es in dem Dokument in schönstem Juristendeutsch.
Für Mollath wirft dies eine Reihe von Fragen auf: „Wer trägt meinen nachweisbaren Schaden? Wer wird für diese übelsten Fehlleistungen zur Rechenschaft gezogen? Wer leistet Schadenersatz?“ Selbst wenn er entschädigt werde: „Alles Geld der Welt könnte nicht das, was mir vernichtet worden ist – auch an materiellen Dingen - ersetzen“. Derzeit lebt Mollath von und bei wohlmeinenden Freunden, doch nach eigenen Angaben wird er demnächst Hartz IV beantragen. „Das wird der nächste schwere Schritt. Ich habe mein Leben lang noch keine Unterstützung vom Staat in Anspruch genommen“, schildert Mollath, der mangelnde Hilfestellungen durch die Behörden beklagt.
Und noch etwas fehlt ihm: „Macht braucht Kontrolle, und zwar wirksame Kontrolle“, betont der 56-Jährige. Seit 2006 saß er in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Er selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypovereinsbank aufgedeckt hatte. Mollath ist überzeugt, dass die Kontrolle in seinem Fall versagt habe - lange Zeit habe er nirgendwo Hilfe bekommen. „Ich muss mich immer wieder selbst zwicken. Ich meine, ich bin im falschen Film.“ Über eines ist Mollath trotz allem froh: „Ich habe das große Glück, dass ich mich an den schönen Dingen nach wie vor freuen und erfreuen kann, das konnte man mir auch nicht nehmen.“
Mollaths Augen werden lebendig und er strahlt Begeisterung aus, wenn das Gespräch aufs Surfen kommt, oder auf Motorräder. Kitesurfen würde er gerne einmal ausprobieren, auf Sylt müsse es nun im Herbst doch schöne Wellen geben. Doch eine Auszeit kommt für den Mann mit den akkurat geschnittenen grau melierten Haaren in der nächsten Zeit erst einmal nicht in Frage: Er will sich ausschließlich auf den nächsten Akt im Justizprozedere konzentrieren. „Priorität muss aufgrund der Umstände das Wiederaufnahmeverfahren sein. Dafür muss ich noch sehr viel Arbeit leisten mit dem Ordnen von Unterlagen.“ Bereits in der Psychiatrie habe er so viele Aktenordner geöffnet und geschlossen, dass er davon eine regelrechte Wunde am Finger davon getragen habe.
Für den Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack macht der Fall Mollath menschenrechtliche Defizite in der bisherigen Praxis der Unterbringung in Psychiatrien deutlich. Das sagte er den Nürnberger Nachrichten.
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