Mollath-Unterstützer vor Gericht

7.3.2014, 16:09 Uhr
In der Gerichtsverhandlung um die Veröffentlichung des Namens einer Frau, war Gustl Mollath nur zu Gast. (Archivbild)

© dpa In der Gerichtsverhandlung um die Veröffentlichung des Namens einer Frau, war Gustl Mollath nur zu Gast. (Archivbild)

Weil er den Namen einer früherenBank-Mitarbeiterin ungeschwärzt im Internet veröffentlichte, muss sich ein Unterstützer von Gustl Mollath vor Gericht verantworten. Die Frau will eine Unterlassungserklärung von dem Betreiber einer Nürnberger Internetseite erreichen, damit ihr Name nicht mehr auf seiner Seite erscheint und auch nicht mehr fälschlicherweise behauptet wird, ihr sei von ihren Arbeitgeber wegen dubioser Geldgeschäfte gekündigt worden.

Dies hatte Mollath in einem Brief aus dem Jahr 2008 geschrieben, den der Seitenbetreiber veröffentlicht hatte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth drang in der Verhandlung am Freitag auf eine außergerichtliche Einigung. Auch Mollath saß als Zuschauer im Gerichtssaal. Der Seitenbetreiber – ein ehemaliger Oberstudienrat und Historiker - berief sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung und die Wissenschaftsfreiheit. „Für mich stellt der Brief ein wichtiges zeitgeschichtliches Dokument dar, weil Gustl Mollath darin Kritik an Justiz, Bankensystem und Forensik übt“, sagte der Mann, der von Gerhard Strate vertreten wird, der zugleich Mollaths Anwalt ist.

Der Anwalt der früheren Vermögensverwalterin, Marc Oetzel, entgegnete, die behauptete Kündigung seiner Mandantin sei eine falsche Tatsachenbehauptung: „Und die Verbreitung von Lügen ist nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.“ Es habe auch keine Abmahnung gegen seine Mandantin gegeben oder sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen. Man habe den Vertrag aufgehoben, weil der Arbeitgeber habe sparen wollen. Seine Mandantin müsse erhebliche private und berufliche Nachteile befürchten, wenn ihr Name weiter in diesem Zusammenhang genannt werde.

Mollath war jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten worden. Im Sommer vergangen Jahres kam er frei. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei einer Bank aufgedeckt habe.

Nach zweistündiger Verhandlung schlug Strate vor, dass sein Mandant sich bereiterklärt, den Namen der Frau zu schwärzen und auch sonst nicht mehr behauptet, dass ihr gekündigt wurde.

Oetzel verlangte jedoch eine weitergehende Unterlassungserklärung, damit der Name seiner Mandantin nie mehr im Zusammenhang mit dubiosen Geldgeschäften auftaucht. Das Gericht will seine Entscheidung am nächsten Freitag verkünden – falls sich beide Seiten nicht zuvor einigen.

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