Neue Regeln, neues Datum, neue Werte: Das gilt jetzt in Bayern

Roland Englisch

Nürnberger Nachrichten

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24.3.2021, 11:46 Uhr

Nachdem Angela Merkel die Oster-Beschlüsse während einer Ministerpräsidenten-Konferenz am Mittwoch zurückgenommen hatte, sind die untenstehenden Beschlüsse vermutlich nicht mehr gültig. Am Mittwoch wird die Bundeskanzlerin ab 12.30 Uhr weitere Details bekanntgeben.

Gut 15 Stunden hat sich das Treffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin gezogen, das festlegt, wie unser Leben mit Corona in den kommenden Wochen aussehen soll. Das Ergebnis ist nicht so eindeutig, wie das lange Ringen vermuten ließe. Herausgekommen ist ein kurzer schärferer Lockdown mit Unterbrechung, dazu ein kleiner Hoffnungsschimmer. Und offene Fragen.
Das Kabinett hat die Linie bestätigt und ergänzt. Allerdings gelten neben neuen Inzidenzwerten nun zwei neue Daten: Der Lockdown selbst ist bis 18. April verlängert, mit einer Reihe von Maßnahmen, die bis dahin fortbestehen. An anderen Stellen aber greift das Land früher ein.

Lockdown: Über Ostern sperrt die Politik das Land für fünf Tage zu. Der Gründonnerstag gilt jetzt als Feiertag; alle Geschäfte bleiben geschlossen, Behörden, Büros und Fabriken ebenfalls, außer, sie fahren eine Sonntagsschicht mit den entsprechenden Zuschlägen. Am Karsamstag dürfen nur Lebensmittelgeschäfte öffnen; Supermärkte müssen laut Ministerpräsident Söder ihre Nonfood-Abteilungen schließen. Erst ab Dienstag gelten die alten Regeln wieder. Worin der Sinn liegt, dass mitten im angeblich scharfen Lockdown die Menschen sich beim Einkaufen treffen dürfen, kann Söder nicht erklären. Länger und schärfer, sagt er, „hätte sicher eine größere Wirksamkeit.“ Doch Experten hätten versichert, dass es auch so „dämpft und bremst“. In welchem Umfang dies geschehen soll, sagten sie wohl nicht.
Wer für den Verdienstausfall aufkommt, ist noch unklar. Der Bund schaffe gerade die Rechtsgrundlage, sagt Söder, damit Gründonnerstag und Karsamstag einmalig zu Feiertagen erklärt werden können. Den Rest muss die Politik erst noch regeln.


Geschäfte ab Gründonnerstag zu: Das ist Bayerns Oster-Plan


Private Treffen: Bayern bleibt hier bei seiner Linie, die von den Berliner Beschlüssen und damit von denen der meisten Bundesländern abweicht. Liegt die regionale Inzidenz unter hundert, dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Hausständen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Liegt die Inzidenz höher, sind Treffen nur noch mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt. Allerdings steigt aktuell die Zahl der Kreise und kreisfreien Städten mit Inzidenzen jenseits der hundert schnell an. Waren es vor vier Wochen noch 21, sind es bereits 54 der 96 Kreise und Städte. Bayernweit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 110; Fachleute sagen laut Söder für die Zeit nach Osten 300 und mehr voraus.

Ausgangssperre: Auch sie gilt weiter ab einer Inzidenz von hundert. Ist der Wert überschritten, darf man seine Wohnung zwischen 22 und fünf Uhr nur noch in Notfällen, zum Arbeiten oder zum Gassigehen mit dem Hund verlassen. Einkaufen oder etwa Zigarettenholen zählen nicht. Wer erwischt wird, muss 250 Euro Bußgeld zahlen.

Reisen und Familienfahrten: Dass die einen jetzt nach Mallorca fliegen, die anderen aber nicht einmal ihre Familie in Deutschland besuchen können, stößt auf Unverständnis in der Regierung. Das sei eine „Hoppla-Hopp-Entscheidung des Bundes“ gewesen, sagt Söder. Das schade der Akzeptanz der Maßnahmen. Trotzdem bleiben Urlaubsfahrten im Inland verboten. Wer im Ausland war, muss in jedem Fall einen negativen Test vorweisen. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen zudem zehn Tage in Quarantäne und können sich erst nach fünf Tagen frei testen. Wer in einem Hochrisikogebiet wie Tirol war, bleibt 14 Tage in Quarantäne.


Spontan in den Osterurlaub? Das ist erlaubt, das nicht


Gottesdienste: Sie sind wie Demonstrationen ein im Grundgesetz verankertes Recht. Der Staat appelliert deshalb an die Religionsgemeinschaften, dass sie Ostern ihre Gottesdienste nur virtuell zelebrieren. Söder sagt, es gebe keinen Druck auf die Kirchen, dass sie ihre Gottesdienste ins Internet verlegen. Doch schon im vergangenen Jahr sind sie dem Appell gefolgt. Auch für dieses signalisieren Vertreter ihre Kooperation.

Alten- und Pflegeheime: Auch wenn Bewohner und Personal geimpft sind, müssen sie sich gedulden, bis die strikten Auflagen gelockert werden. Es sei zwar „wissenschaftlich nicht abschließend geklärt“, ab wann Geimpfte umfassend geschützt sind, sagt Söder. Dennoch hat das Kabinett beschlossen, dass ab kommenden Samstag die Bewohner in Alten- und Pflegeheimen wieder mehr als einen Besucher am Tag empfangen dürfen. Allerdings müssen die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen.

Gastronomie: Laut Söder dürfen die Wirte auch über die Feiertage ihre Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Dass sie aber, wie vor einiger Zeit angedacht, wenigstens ihre Außenbereiche wieder öffnen dürfen, ist vom Tisch. Bis zum Ende der Osterferien gilt die bisherige Regel unverändert, die ihnen außer dem Außer-Haus-Verkauf keine Möglichkeiten einräumt.

Kultur und Sport: Niemand darf vor dem Ende der Osterferien öffnen. Ab dem 12. April gilt: Liegt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50, dürfen Gastwirte ihren Außenbereich aufsperren, können Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos unter Hygieneauflagen öffnen. Sport ohne Körperkontakt ist im Innenbereich erlaubt, Kontaktsport im Außenbereich. Zwischen 50 und 100 müssen Gäste und Sportler sich vorher anmelden und einen negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest vorweisen.

Einzelhandel: Nach den Osterferien will Bayern die Inzidenzwerte für den Handel lockern. In Regionen unter 100 (bisher 50) sollen die Geschäfte öffnen dürfen mit begrenzter Kundenzahl und Maskenpflicht. Zwischen 100 und 200 wird dann Termin-Shopping erlaubt sein.

Modellprojekte: Nach den Osterferien will die Regierung verschiedene Konzepte testen lassen. Drei Theater, Konzert- oder Opernhäuser sollen oberhalb einer Inzidenz von 100 öffnen, unter strengen Auflagen. Drei Kommunen mit einer Inzidenz zwischen 100 und 200 sollen das in „einzelnen Bereichen des öffentlichen Lebens“ tun, mit strengen Auflagen und Kontrolle der Ergebnisse.

Schulen und Kitas: Kitas stellen weiter ab einer Inzidenz von hundert auf Notbetreuung um. Anders die Schulen. Unter 50 gilt Präsenzunterricht für die Grundschulen, über 50 Wechsel-, über hundert Distanzunterricht. Wiederum anders die Abschlussklassen, zu denen jetzt die vierten zählen, die elften am Gymnasium, der FOS und der BOS. Dort müssen Schüler und Lehrkräfte einen negativen Coronatest haben, der nicht älter als 48 Stunden ist. Sie bleiben dann auch bei einer Inzidenz über hundert in den Wechselunterricht.
Die Proteste der Lehrerverbände gegen Coronatests in den Schulen unter Aufsicht der Lehrer und gegen die Reihenfolge beim Impfen ärgern Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Er spricht von einem Ultimatum, mit dem die Impfreihenfolge geändert werden solle. „Das löst Kopfschütteln aus“, sagt er.

Testen und Impfen: Das sei der Weg aus dem Lockdown, sagt Ministerpräsident Söder. Bayern werde weitere 115 kommunale Testzentren aufbauen. Weil der Gründonnerstag nun ein Feiertag wird, soll der Impfstart bei den Hausärzten um einen Tag vorgezogen werden. Zunächst machen 1500 bayerische Arztpraxen mit.

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