Umstrittenes NPD-Plakat: SPD sieht Volksverhetzung

13.5.2019, 09:49 Uhr
Erfüllt das NPD-Plakat (l.) den Tatbestand der Volksverhetzung? Das will die SPD-Stadtratsfraktion prüfen lassen.

© Harald Munzinger Erfüllt das NPD-Plakat (l.) den Tatbestand der Volksverhetzung? Das will die SPD-Stadtratsfraktion prüfen lassen.

Der Stadt- und Kreisrat Bernd Schnizlein hat sich auch mit dem Ziel einer "möglichst zeitnahen Entfernung derartiger Wahlplakate in unserer Stadt und in unserem Landkreis" an die Ordnungsämter der Stadt und des Landkreises gewandt. Wie auch SPD-Kreisvorsitzende Heike Gareis entsetzt ihn das NPD-Wahlplakat mit der Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet!".

Die SPD-Stadtratsfraktion sieht darin einen "menschenverachtenden und volksverhetzenden" Inhalt. Der Wortlaut: "Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt" habe "auf einem Wahlplakat in einem demokratischen Land nichts zu suchen". 74 Jahre nach Kriegsende und damit auch dem Ende des Rassenwahns mit Millionen Opfern entsetzt die Sozialdemokraten das Plakat besonders neben dem Kriegerdenkmal am Neustädter Plärrer, aber auch an anderen Stellen in der Stadt und im Landkreis.


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SPD bittet Polizei und Ordnungsamt um Prüfung

In seinem Schreiben verweist der Kommunalpolitiker Schnizlein darauf, dass bereits das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung entschieden habe, dass das Nichtausstrahlen eines Wahlwerbespots der NPD mit dem Inhalt "Migration tötet" und "ausländische Messermänner" rechtens ist.

Im Namen der SPD-Stadtratsfraktion Neustadt/Aisch, "aber natürlich insbesondere als Bürger der Stadt Neustadt und des Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim" bitte er Polizei und Ordnungsämter besorgt um Prüfung, "ob das Wahlplakat den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, damit rechtswidrig ist unverzüglich zu entfernen ist".

Diesen Sachverhalt prüfen lassen will auch Bundesminister a. D. Christian Schmidt (CSU), wie er es am Rand von Veranstaltungen im Landkreis gegenüber nordbayern.de erklärte.

Er habe den Vorgang mit der Bitte um Überprüfung auf strafrechtlich relevanten Inhalt an die zuständigen Stellen weitergeleitet, ließ Schmidt auf Anfrage wissen. Man könne Plakate wie diese als Aufruf zur Gewalt verstehen, erklärte der Unionspolitiker: "Solche Plakate sind für mich nicht gedeckt vom Recht auf Meinungs- und Wahlfreiheit. Die NPD zeigt mit diesen Plakaten mal wieder ihr wahres Gesicht."

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