Verwaltungsgericht: BR muss NPD-Wahlwerbung senden
13.5.2019, 11:36 UhrDer Text des Wahlwerbespots habe nach Auffassung der Kammer nicht "evident" (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit (Aktenzeichen: M 17 E 19.1956). Der BR will sich juristisch dagegen wehren.
Anspruch auf Ausstrahlung
In dem NPD-Spot heißt es laut Gericht unter anderem, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr: "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern." Der Gerichtssprecher erklärte, als zur Wahl zugelassene Partei habe die NPD gegenüber den öffentlichen Rundfunkanstalten einen Anspruch auf Ausstrahlung der Wahlwerbung, sofern damit nicht gegen Strafgesetze verstoßen werde.
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BR-Justiziar Albrecht Hesse sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der Bayerische Rundfunk hat gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München Rechtsmittel eingelegt." Der BR hoffe, dass der Verwaltungsgerichtshof hierüber noch vor dem Ausstrahlungstermin (14. Mai um 7.45 Uhr auf Bayern 3 und 16. Mai um 7.57 Uhr auf Bayern 1) entscheiden wird. "Bis dahin wird sich der BR selbstverständlich an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts halten", so Hesse weiter.
Zuvor war schon der Hessische Rundfunk (hr) zur Sendung eines NPD-Wahlwerbespots verpflichtet worden. Im Fall eines Fernsehwerbespots der Partei hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz anders geurteilt: Das ZDF muss einen entsprechenden Beitrag zur Europawahl demnach nicht senden.
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