15-Kilometer-Radius: Das würde die Corona-Sperre für Nürnberg bedeuten
7.1.2021, 15:13 UhrBund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass besonders von Corona betroffene Kommunen ab Montag, den 11. Januar, einen Bewegungsradius erlassen dürfen. Diese Entscheidung setzt Bayern wohl um. Die Zustimmung des Bayerischen Landtages bei der Sondersitzung am 8. Januar gilt dabei als Formsache.
Die Maßnahme soll vor allem Tagesausflüge verhindern, unter anderem in überlastete Bergregionen. Skigebiete gibt es in der unmittelbaren Umgebung Nürnbergs zwar ohnehin nicht - einige beliebte Naherholungsgebiete dürften dann aber nicht mehr besucht werden.
Konkret sollen sich die Bewohner Nürnbergs bei einem Inzidenzwert über 200 nicht mehr als 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernen dürfen.
Die folgende Karte zeigt den Radius von rund 15 Kilometern ab der Nürnberger Stadtgrenze.
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Weite Teile des Fränkischen Seenlands etwa wären für Nürnberger tabu. Auch die Fränkische Schweiz und das Walberla dürften nicht mehr bereist werden. Die Städte Erlangen, Fürth, Lauf oder auch Schwabach liegen aber noch in dem beschlossenen 15-Kilometer-Radius. Fahrten aus triftigem Grund der Weg zur Arbeit sind von der Regelung aber ausgenommen. Nähere Details hierzu werden noch bekannt gegeben.
Ebenfalls noch offen: Was passiert zum Beispiel, wenn die Nürnberger Inzidenz um den Wert 200 schwankt? Am Donnerstag, 7. Januar, lag der Wert bei 201,2 - also äußerst knapp über dem Grenzwert. Möglich wäre es, dass ähnlich wie bei der Corona-Ampel ein niedrigerer Grenzwert mehrere Tage lang eingehalten werden muss, bevor eine Maßnahme wieder gelockert werden kann.
Wie die Einhaltung der neuen Regelung überprüft und kontrolliert wird, liegt im Zuständigkeitsbereich des Innenministerium. Am Freitag wird sich das Ministerium in einer Pressemitteilung zum Thema Bewegungsradius äußern.