22. Januar 1969: Jetzt mehr Ausbildung

F. M.

22.1.2019, 07:15 Uhr
22. Januar 1969: Jetzt mehr Ausbildung

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Beim Amt für öffentliche Ordnung, das die Führerscheine ausstellt, beim Roten Kreuz, beim Malteser Hilfsdienst und dem Johanniter-Orden sowie bei der Fahrlehrer-Vereinigung fehlen allerdings bisher Richtlinien, nach denen zukünftig Führerscheinbewerber ihre Kenntnisse in Unfallhilfe erwerben sollen. Der Gesetzgeber verlangt keine volle Ausbildung in Erster Hilfe. Der Führerscheininhaber muß aber in der Lage sein, die Unfallstelle abzusichern, Verletzte bei akuter Gefahr zu bergen, lebensrettende Griffe anzuwenden, Rettungsversuche zu unterstützen und ärztliche Hilfe herbeizuholen.

Der BRK-Kreisverband ist organisatorisch auf die umfangreichen Aufgaben vorbereitet, die auf ihn zukommen. Kreisgeschäftsführer Franz Reichelt erklärte, das BRK verfüge über 25 Ausbilder und 22 Ärzte, um sich an der vom Gesetzgeber geforderten erweiterten Ausbildung von Führerscheinbewerbern zu beteiligen. In Großlehrgängen sei es möglich, wöchentlich rund 250 Personen an zwei oder drei Abenden mit den Grundkenntnissen an einer Unfallstelle vertraut zu machen. Allerdings müsse der BRK-Kreisverband für diese Tätigkeit entschädigt werden, da sie erhebliche Kosten verursache.

Lehrgang in Erster Hilfe 

Franz Reichelt meint, man sollte im übrigen abwarten, ob der Führerscheinbewerber es nicht vorziehe, über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus an einem umfassenden Lehrgang in Erster Hilfe teilzunehmen. Der BRK-Kreisverband führe derzeit solche Kurse für Behörden-Kraftfahrer durch, die nach einem Erlaß des Bayerischen Innenministeriums bis März dieses Jahres gründlich in der Soforthilfe ausgebildet sein müssen.

Bis zum 1. August ist es nicht mehr lange, und der Gesetzgeber sollte sich beeilen, Richtlinien und Vorschriften zu erlassen, wie und wo der Kraftfahrer die geforderten Kenntnisse in Erster Hilfe erwerben kann.

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