26. Oktober 1968: U-Bahn und Kanäle ohne große Debatten

K. E.

26.10.2018, 08:10 Uhr
Anzeichen des Straßenausbaus: die beiden Häuser Spittlertorgraben 17 und 21 – im städtischen Besitz – werden für über 100.000 Mark abgebrochen.

© NN Anzeichen des Straßenausbaus: die beiden Häuser Spittlertorgraben 17 und 21 – im städtischen Besitz – werden für über 100.000 Mark abgebrochen.

Die Fraktion hatte keine Zeit gefunden, ihr Beratungsergebnis zusammenzufassen. Nun wird erst am 30. Oktober im Stadtratsplenum das große Gerangel losgehen: welche Pläne werden zuerst in die Tat umgesetzt, weiche können noch eine Weile in der Schublade liegenbleiben?

Übrig blieb als eines der wichtigsten und als teuerstes Projekt der unterirdische Bahnhof für das Gemeinschaftshaus Langwasser. Über 2,6 Millionen DM kostet die U-Bahn-Station.

Baureferent Heinz Schmeißner hatte zuvor die Zustimmung zum Bau eines weiteren Abschnitts des südlichen Entlastungssammlers erhalten, der das Kanalisationsnetz der Südstadt mit der Kläranlage verbindet. Das 370 Meter lange Stück in der verlängerten Sigmundstraße – das vorletzte in der langen Kette – verschlingt 1,2 Millionen Mark, denn die Röhre mit 2,90 Meter Durchmesser wird im Untertage-Verfahren errichtet. Für den nächsten Abschnitt des Ostsammlers in der Laufamholzstraße müssen 450.000 Mark ausgegeben werden.

Die übrigen Vorhaben: Abstellräume für Fahrzeuge und Geräte am Großmarkt (92.700 DM) und die Instandsetzung eines Kanals in der Tafelhofstraße und der Vorderen Sterngasse (251.500 DM). Weitere 7.000 Mark legten die Stadtväter für den Teppichbelag im Schauspielhaus darauf, Mehrkosten, die – so der Baureferent – durch "Verschnitt" entstanden waren.

Außerdem gab es gestern die ersten Anzeichen für den Durchbruch vom Westtorgraben zum Plärrer: die Häuser Spittlertorgraben 17 und 21, in städtischem Besitz werden – eine Vorbereitung auf den Straßenbau –, für über 100.000 Mark abgerissen. Für die anderen Gebäude, die an dieser Stelle noch im Wege stehen, wurde inzwischen ein Umlegungsverfahren eingeleitet, doch scheint noch immer eine gütliche Regelung zwischen der Stadt und den Betroffenen möglich zu sein.

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