Bayerische Stadt verbietet Bratwurstsemmel "To Go" - und Nürnberg?

Tobi Lang

Online-Redakteur

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10.12.2020, 16:52 Uhr
Die Händler am Hauptmarkt haben es ohnehin schwer, ihre Speisen zu verkaufen. Ein "To Go"-Verbot gibt es in Nürnberg vorerst nicht. 

© Michael Matejka Die Händler am Hauptmarkt haben es ohnehin schwer, ihre Speisen zu verkaufen. Ein "To Go"-Verbot gibt es in Nürnberg vorerst nicht. 

"Knackersemmel-Essen wird verboten", titelt die Mittelbayerische Zeitung. Es geht, wie so häufig in diesem Jahr, um die Corona-Pandemie - und die verschärfte Maskenpflicht, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt.

Vor gut zwei Wochen überschritt auch Regensburg in der Oberpfalz den kritischen Wert. Mit einem Maßnahmenpaket versucht die Stadt die Infektionszahlen zu drücken. Jetzt geht es, zumindest nach einem Bericht der Mittelbayerischen, auch der Wurstsemmel an den Kragen. Menschen, die Essen zum Mitnehmen aus Buden kaufen, dürfen das nicht mehr in einem festgelegten frequentierten Bereich der Innenstadt konsumieren.


Ausgangssperre und Maskenpflicht: Die aktuellen Corona-Regeln für Nürnberg


Bislang habe man es toleriert, wenn man auf den Plätzen und Straßen mit Maskenpflicht kurz stehenblieb, eine Zigarette rauchte oder eben eine Wurstsemmel gegessen hatte, so eine Sprecherin gegenüber der Mittelbayerischen. Doch damit ist Schluss. "In Ansehung der durch den Freistaat Bayern verschärften Regelungen und der Entwicklung der Corona-Pandemie wird diese Handhabung - eine Duldung - nicht weiterverfolgt." Heißt: Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern, die seit einigen Tagen gilt, verhindert Essen im Freien.

In der Verordnung selbst findet sich darauf kein Hinweis. Dann, wenn die Inzidenz über 200 liegt, gelte zwar eine verschärfte Maskenpflicht, heißt es in der Novellierung vom 8. Dezember. Komplett verboten wird in Bayern konkret aber nur der Konsum von Alkohol, nicht aber einer Wurstsemmel. Verpflichtet ist die Stadt Regensburg zu der Maßnahme wohl also nicht - kommen soll sie dennoch. "Die städtische Allgemeinverfügung wird zeitnah angepasst", sagte eine Sprecherin der Mittelbayerischen.

Ordnungsamt: "Kann zum Essen oder Rauchen kurz abgenommen werden"

Nürnberg bleibt entspannt. "Nach dem aktuellen Sachstand ist der Verzehr eines Brötchens im Gehen nicht generell untersagt", sagte ein Stadtsprecher auf Nachfrage. Es gelte nach wie vor, was in der erst kürzlich aktualisierten Allgemeinverfügung stehe. Dort heißt es:

"So wird die Zone für die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot noch einmal erweitert (siehe Karten). Hinzu kommen zu Hauptbahnhof, Busbahnhof, Plärrer und Aufseßplatz sowie dem ergänzten Innenstadtbereich (neu: Abschnitt zwischen Theresienstraße und Rathenauplatz) die Bereiche um drei Einkaufszentren: Mercado/ Leipziger Platz, Frankenzentrum/Gemeinschaftshaus Langwasser sowie das Röthenbach-Center. Die Maskenpflicht erstreckt sich auf die gesamten öffentlich zugänglichen Räume in diesen Bereichen. Sie gilt in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Das Verbot des Konsums von Alkohol auf den festgelegten Flächen gilt ganztägig. Innerhalb der Bereiche wird zudem die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken zur Mitnahme ganztägig untersagt. Die neue Beschilderung vor Ort wird zeitnah ergänzt."

Ein Verbot von "To Go"-Essen wird es also in Nürnberg vorerst nicht geben. "Die Mund-Nase-Bedeckung kann zum Essen oder Rauchen kurz abgenommen werden, das ist aus Sicht der Stadt zulässig", sagte Ordnungsamt-Leiter Robert Pollack Mitte November noch. "Wer der Maskenpflicht aber missbräuchlich nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen."

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