Besuch im Altersheim an Weihnachten: Diese Regelungen gelten

Milena Kühnlein

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18.12.2020, 14:21 Uhr
Viele Menschen wissen nicht, ob sie ihre Angehörigen in Alter- und Pflegeheimen noch besuchen dürfen.

© picture alliance / dpa Viele Menschen wissen nicht, ob sie ihre Angehörigen in Alter- und Pflegeheimen noch besuchen dürfen.

Für Alten- und stationäre Pflegeheime gelten bereits strenge Schutzmaßnahmen - für die Bewohner, die Besucher, aber auch das Pflegepersonal. Viele Menschen haben zu den Besuchsregelungen noch offene Fragen.

Ich bin mir unsicher, ob ich meine Oma derzeit im Altersheim besuchen soll. Was soll ich tun?
Dass der soziale Kontakt für Menschen in Alters- und Pflegeheimen enorm wichtig ist, steht außer Frage. Das Bundesministerium schreibt im Informationsblatt zu Besuchern in Heimen aber explizit: "Wenn Ihr Besuch nicht zwingend notwendig ist, kehren Sie bitte um." Fragen Sie sich also selbst, ob der Besuch notwendig ist oder ob Sie die Weihnachtszeit eventuell auch mit Briefen, Telefonaten oder Videochats überbrücken könnten.


Spahn: "Die Schwächsten schützen"


Gibt es an Weihnachten eine Sonderregelung für Besucher?
Nein, Stand jetzt gelten auch über die Feiertage die gleichen Regeln. Grund dafür sind die hohen Infektionszahlen. Es darf also immer nur eine Person zu Besuch kommen.

Darf ich meine Verwandten aus der Einrichtung abholen und mit nach Hause nehmen, zum Beispiel zum Kaffee trinken?
Es wird appelliert, dies nicht zu tun, da die Tests und FFP2-Masken für Besucher zwar lästig erscheinen mögen, letztendlich aber die Sicherheit der Bewohner gewährleisten sollen. Unter welchen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls auftretenden Quarantäne-Regelungen das möglich ist, muss individuell mit der Einrichtung abgeklärt werden.

Schnelltest: In vielen Einrichtungen vorhanden

Muss ich vor dem Besuch einen Test machen?
Nach derzeitigem Stand muss man beim Besuch einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Einige Einrichtungen können Besucher bereits kostenlos mit Schnelltests testen. Dies ist aber nicht bei allen der Fall.

Ein Blick auf die Homepage der Einrichtung bringt da meist schon Klarheit. Sollte der Schnelltest vor Ort möglich sein, planen Sie bei Ihrem Besuch Zeit ein und kommen Sie früher. Das Ergebnis des Schnelltests ist meist nach etwa 10 bis 15 Minuten sichtbar. Dafür wird ein Abstrich, wie bei anderen Coronatests, benötigt. Die Tests müssen nicht im Labor ausgewertet werden. Sie sind allerdings etwas ungenauer als andere Testverfahren. Ein negativer Test entbindet allerdings von keinerlei anderen Schutzmaßnahmen (FFP2-Maske, Abstand, Hygiene usw.).


Kann ich mit einer Stoffmaske zu Besuch kommen?
Besucher müssen nach derzeitigem Stand eine FFP2-Maske tragen. Viele Einrichtungen geben diese an Besucher aus.

Werden an den Feiertagen nicht alle zur gleichen Uhrzeit einen Termin in den Heimen machen wollen?
Es ist möglich, dass sich viele Besucher Termine zur Nachmittagszeit anmelden wollen. Hier liegt es an der Pflegeleitung, die Termine zu koordinieren und zu vergeben. Es kann sein, dass man in diesen Tagen nicht seine Wunschuhrzeit terminlich buchen kann.

Muss ich meinen Besuch vorab anmelden?
Ja, bitte melden Sie sich vorab telefonisch oder per Mail (je nach Einrichtung) an.

Muss ich mich als Besucher registrieren?
Ja, vor dem Besuch müssen sie ein Kontaktformular ordnungsgemäß ausfüllen, um mögliche Infektionsgeschehen nachverfolgen zu können.

Was muss ich während des Besuchs beachten?
Das Gesundheitsministerium verweist auf diese Regeln: Besucher müssen sich regelmäßig die Hände gründlich desinfizieren, Abstand halten, Husten und Niesen Sie nur in Ihre Armbeuge und berühren Sie, wenn möglich, nicht das Gesicht.

Vermeiden Sie Körperkontakt (Umarmen, Händeschütteln) mit Bewohnern oder dem Personal. Tragen Sie Ihre Mund-Nase-Bedeckung zu jeder Zeit. Bleiben Sie zuhause, wenn Sie sich krank fühlen.


Tipps und Tricks für den sicheren Besuch: Das sagt das RKI


Gibt es die Möglichkeit per Video zu telefonieren?
Manche Einrichtungen haben diese Möglichkeit. Informieren Sie sich dazu am besten auf der jeweiligen Homepage oder telefonisch und treten Sie mit dem Personal dazu in Kontakt.

Ich habe gestern meinen Opa im Altersheim besucht, nun fühle ich mich krank. Was tun?
Seien Sie jetzt unbedingt ehrlich und transparent und melden Sie sich sofort bei der entsprechenden Einrichtung. "Nur dann kann die Einrichtung aktiv werden, um mögliche Ansteckungen auszuschließen oder Infektionsketten zu unterbrechen," so das RKI.

Darf ich meinem Vater im Heim eigentlich selbstgebackene Plätzchen mitbringen?
Dazu hat das RKI eine klare Meinung: Gemeinsames Essen und Trinken seien kurzzeitig möglich, generell aber zu vermeiden. Denn die FFP2-Maske soll möglichst die ganze Zeit getragen werden. Es spricht aber nichts dagegen, den Angehörigen Geschenke vorbeizubringen.

Darf ich mit meinem Angehörigen aus einer Einrichtung einen Spaziergang machen?
Ob dies möglich ist, müssen Sie mit den entsprechenden Pflegekräften oder der Pflegeleitung abstimmen. Das RKI meint dazu: "Zu berücksichtigen ist dabei, dass ein Spaziergang ein anderes Risiko birgt als etwa die Teilnahme an einer Geburtstagsfeier oder einem Gottesdienst."

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