Gestohlene Lebensmittel verteilt

Containern: Staatsanwaltschaft Nürnberg stellt Verfahren gegen Pater Jörg Alt ein

Hartmut Voigt

Lokalredaktion Nürnberg

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12.5.2022, 11:24 Uhr
 Pater Jörg Alt (mit Mund-Nasenschutz, in der Mitte) im Gespräch mit Polizisten bei der Verteilungsaktion von Lebensmitteln.

© Valeska Rehm, epd  Pater Jörg Alt (mit Mund-Nasenschutz, in der Mitte) im Gespräch mit Polizisten bei der Verteilungsaktion von Lebensmitteln.

Im Dezember hatten Alt und etliche Aktivisten Lebensmittel aus Containern geholt, welche Supermärkte und Discounter entsorgen wollten – entweder weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen war oder Obst und Gemüse optisch teilweise nicht mehr ganz so gut aussah.

Die Gruppe verteilte ihre „Beute“ vor einem Discounter in der Innenstadt an Passanten. Sie wollte bewusst auf die Verschwendung von Essbarem aufmerksam machen. Der katholische Pater hatte es außerdem darauf angelegt, von der Polizei angezeigt zu werden. Containern gilt juristisch als vorsätzlicher Diebstahl.

Für Alt ist es ein Skandal, dass einwandfreie Lebensmittel weggeworfen werden – in einer Welt, in der Millionen von Menschen unter Hunger leiden. Dass das „Containern“ kriminalisiert wird, empört ihn. Er wollte daher mit seiner Aktion die Öffentlichkeit aufrütteln – wenn nötig, auch vor Gericht. „Ich will ein Aktenzeichen, ich lege es darauf an, ich will ein öffentliches Verfahren“, unterstrich der Ordensmann während der Aktion. Die Polizei nahm daraufhin seine Personalien auf.

Kein konkreter Nachweis

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit folgender Begründung eingestellt: Es konnte nicht geklärt werden, welche konkreten Waren der Beschuldigte aus welchen Lebensmittelmärkten entwendet hatte. Obst, Gemüse, Käse, Brötchen und Brot sowie Fruchtsäfte stammten nämlich aus den Tonnen von drei verschiedenen Geschäften. Der Beschuldigte habe aber nur allgemein erklärt, Lebensmittel aus Müllcontainern von Supermärkten entwendet zu haben, so die Staatsanwaltschaft: Eine weitere Konkretisierung sei nicht erfolgt.

„Die Erhebung der Anklage setzt aber voraus, dass dem Beschuldigten konkrete, identifizierbare strafbare Handlungen nachgewiesen werden können“, führt Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke aus, „die Taten müssten so genau bezeichnet werden können, dass sie sich eindeutig von anderen gleichartigen Taten unterscheiden lassen.“ Dies sei nach den Ermittlungen nicht möglich gewesen.

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