Corona-Demo in Nürnberg, Stein - und jetzt auch in Fürth - verboten
17.1.2021, 14:25 UhrDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag, 16. Januar, die Beschwerde des Veranstalters einer in Stein bei Nürnberg geplanten Versammlung unter dem Motto "Söder, wir kommen wieder! Friede, Freiheit & Demokratie" ab. Es bestätigte damit - wie zuvor das Verwaltungsgericht Ansbach - das Versammlungsverbot des Landratsamts Fürth.
Zur Begründung führte der für das Versammlungsrecht zuständige 10. Senat aus, dass die Versammlungsbehörde aufgrund von Erfahrungen aus "vergleichbaren Versammlungen der Querdenker-Szene" zu Recht davon ausgegangen sei, dass es bei der Durchführung zu infektionsschutzrechtlich unvertretbaren Zuständen kommen werde. In der Vergangenheit, zum Beispiel bei der eigentlich verbotenen Demo am 3. Januar, hatten sich hunderte Menschen auf dem Nürnberger Hauptmarkt versammelt und waren vielfach ohne Masken und Abstand laut schreiend herumgesprungen.
Kein Hygienekonzept vorhanden
Das Gericht argumentierte weiter: Der Veranstalter habe kein Hygienekonzept vorgelegt. Zudem sei die Gefahrenprognose negativ ausgefallen, weil der Antragsteller sowie sein Bevollmächtigter offensiv in der Beschwerdeschrift zur Schau gestellt hätten, dass sie kein Verständnis für infektiologische und epidemiologische Sachverhalte und Zusammenhänge haben. Außerdem hätten sie bestritten, dass es eine Übersterblichkeit sowie eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens gäbe.
Angesichts der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie überwiege derzeit der Schutz des Lebens und der Gesundheit Einzelner und der Allgemeinheit die Interessen des Antragsstellers, hieß es in der Begründung weiter.
Die vom Antragsteller angeführten Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta "seien bereits nicht anwendbar und würden auch im Falle ihrer Anwendbarkeit zu keinem anderen Ergebnis führen."
Damit ist das Demoverbot endgültig, es können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.
Wie am Abend bekannt wurde, versuchen die Gegner der Corona-Maßnahmen nun nach Fürth auszuweichen. Bei der Stadt sind am Samstag über zwei Dutzend verschiedene Anmeldungen eingegangen - ein Großteil davon unter dem Motto "Gegen Armin Laschet als CDU-Vorsitzenden". Allerdings, so Rechts- und Ordnungsreferent Mathias Kreitinger, "haben wir viele Anhaltspunkte dafür, dass es trotzdem Veranstaltungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen sind". Inzwischen verbot die Stadt Fürth die Corona-Versammlungen.
Entsetzen bei den Kirchen
In Nürnberg waren die Antragsteller, die in Stein eine Demo angemeldet hatten, Ende vergangener Woche gescheitert. Hier waren alle angemeldeten Demonstrationen verboten worden. Daraufhin hatte es seitens der Corona-Maßnahmen-Gegner in sozialen Medien und in Messenger-Diensten Aufrufe gegeben, stattdessen an einem "Gottesdienst" teilzunehmen. Doch auch das ist verboten - machte die Stadtverwaltung unmissverständlich klar.
Das Evangelisch-Lutherische Dekanat Nürnberg und die Katholische Stadtkirche verurteilten nun das Vorgehen der Corona-Leugner, wie sie in einer Mitteilung bekannt gaben. Sie beiden Nürnberger Stadtdekane, Andreas Lurz und Jürgen Körnlein, finden deutliche Worte: "Die Initiatoren dieser Veranstaltung wollen damit wohl einen Ersatz für die verbotene Demonstration schaffen. Mit dem Etikett 'Gottesdienst' leiten sie vorsätzlich und auf inakzeptable Weise die Menschen in die Irre."
Die Kirchen verurteilen in dem Schreiben den Missbrauch des Begriffes Gottesdienst. Die für Sonntag geplante - und inzwischen verbotene - Demonstration vor der Lorenzkirche habe nichts mit den liturgischen Feiern in ihren Kirchen zu tun. "Ausdrücklich distanzieren wir uns", schreiben sie. Auf Twitter bat das Evangelisch-Lutherische Dekanat außerdem die Menschen, zu Hause zu bleiben.
Gespannte Ruhe
Am 3. Januar versammelten sich trotz eines Verbotes hunderte Corona-Maßnahmen-Gegner auf dem Nürnberger Hauptmarkt. Nachdem es viel Kritik am defensiven Vorgehen der Polizei gegeben hatte, herrscht gespannte Ruhe vor dem morgigen Sonntag. Der für morgen geplante "Gottesdienst" des Corona-Maßnahmen-Gegner wurde von der Stadtverwaltung diese Woche verboten. Insgesamt wurden drei Veranstaltungen aus dem Umfeld der Maßnahmen-Gegner untersagt. Der Grund: Es sei zu erwarten, dass die Auflagen missachtet und Abstandregeln nicht eingehalten werden. Eine vierte angekündigte Versammlung wurde von den Veranstaltern zurückgezogen.
Sollte es wie Anfang Januar trotz der Verbote zu Ansammlungen von Menschen kommen, seien Stadt und Ordnungskräfte nach eigenen Angaben vorbereitet. Die Initiatoren der Demo hatten versucht, in der Überzeugung, damit das Demonstrationsverbot zu umgehen, die Veranstaltung als einen Gottesdienst anzukündigen.
Keine anerkannte Religionsgemeinschaft
Allerdings sei auch dieses Vorgehen nicht erlaubt, wie Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (CSU) am Freitagabend noch einmal betonte.
Ein öffentlicher „Spontangottesdienst“ ist nicht zulässig, da keine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Grund vorliegt und ein solcher außerdem nur durch anerkannte Religionsgemeinschaften und einem hierzu beauftragten religiösen Vertreter möglich sind.@nuernberg_de
— Marcus König (@marcuskoenignbg) January 15, 2021
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Die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg ruft unterdessen dazu auf, keine weiteren Demonstrationen anzumelden. "Nachdem die ,Querdenker' und Corona-Leugner nach dem Verbot ihrer Versammlungen nicht davor zurückschrecken, andere Veranstaltungen (z. B. auch Gottesdienste) zu kapern und für ihre Zwecke zu nutzen, rufen wir auch alle anderen Gruppierungen und Organisationen dazu auf, ihre Versammlungen abzusagen. Am Sonntag, dem 17.01.21, sollte niemand demonstrieren! Demokrat*innen sollten den ,Querdenkern' keinerlei Plattform bieten“, hieß es in einer Mitteilung des Bündnisses. Außerdem fordern sie die Ordnungsbehörden in der Metropolregion Nürnberg dazu auf, den positiven Beispielen von Nürnberg und dem Landkreis Fürth zu folgen und weitere angedachte Eilversammlungen der „Querdenker“ und Coronaleugner zu verbieten, hieß es weiter.