Corona-Hotspot Nürnberg: Ab Montag droht Wechselunterricht
27.11.2020, 09:25 UhrNach der Sitzung der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch gilt die „Hotspot-Regel“: Ab einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen eines Tages sollen nach Ermessen der Länder und Landkreise weitere Verschärfungen der aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen herrschen. Die neue Hotspot-Strategie trifft derzeit 62 Städte und Landkreise in Deutschland – darunter ist auch Nürnberg mit einem Wert von 277,41 (Stand Donnerstag). „Ja, nach den neuen Definitionen zählt Nürnberg zu den Hotspots“, sagte der Sprecher der Stadt Nürnberg, Andreas Franke.
Am Donnerstag tagte der bayerische Ministerrat und beriet sich, wie die Vereinbarungen vom Mittwochabend zwischen Bund und Ländern in Bayern umgesetzt werden sollen. Für die Schulen in Corona-Hotspots verkündeten Söder und Kultusminister Michael Piazolo: Wechselunterricht für Schüler und Schülerinnen ab der achten Klasse, ebenso an Berufsschulen. Musikschulen müssen schließen. Kitas, Grundschulen, Unterstufe und Abschlussklassen bleiben im Regelbetrieb. Förderschulen können selbst entscheiden, ob sie freiwillig in den Wechselunterricht gehen.
Neu ist auch die Quarantäne-Regelung bei positiv getesteten Mitschülern: Die betroffene Klasse kann nun nach fünf Tagen einen Corona-Test machen und bei negativem Befund vorzeitig zurückkehren.
Warten auf konkrete Regelungen
All diese neuen Regelungen können erst greifen, wenn eine neue Verordnung vom Freistaat Bayern gilt. Diese soll die konkreten Vorgaben enthalten. Derzeit gilt noch die 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Oktober 2020. Und diese gilt bis zu einer neuen Verordnung weiter.
„Da am Freitag noch der Landtag über das Thema berät, kann es gut sein, wie in den vergangenen Wochen, dass die 9. Verordnung erst am Freitagabend gegen 22 Uhr vorliegt. Dann erst weiß auch die Stadt Nürnberg verbindlich, was umgesetzt werden muss“, betonte Sprecher Andreas Franke.
Details regelt die Kommune
In der Regel war es bisher oft so, dass die Stadt in der Folge dann konkret werden musste. Das heißt, dass für einzelne Maßnahmen – wie etwa die Zonen, in der Maskenpflicht gilt – eine Umsetzung für die Stadt über eine Allgemeinverfügung heruntergebrochen werden. „Ob das diesmal – dann unter Umständen wieder am Samstag – der Fall sein wird, wird sich zeigen“, sagt Andreas Franke abwartend.
Dabei blickt die Stadt nicht nur auf sich, sondern orientiert sich durchaus auch an den Vorgehensweisen anderer Kommunen. "Ein Austausch der Gesundheitsbehörden der größeren Städte in Bayern findet ständig statt. Dabei wird immer auch geschaut, was andere machen und wie ihre Erfahrungen damit sind", betont Franke.
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