Frankenschnellweg: EuGH ebnet Weg für Umweltprüfung
24.11.2016, 16:15 UhrDie letzte Entscheidung habe in der Frage allerdings der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, stellten die Richter in ihrem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil klar.
Das Urteil erhält allerdings einen klaren Wink an die bayerischen Verwaltungsrichter: Danach sind nach europäischen Recht mehrspurig ausgebaute Straßen auch dann als Schnellstraßen einzustufen, wenn sie keine "Hauptstraßen des internationalen Verkehrs" sind oder durch ein Stadtgebiet führen. Für eine Umweltverträglichkeit spreche auch die aufwendige Umgestaltung des Frankenschnellwegs.
"Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Frankenschnellweg ist sehr erfreulich. Unsere immer wieder vorgetragene Rechtsansicht, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Straßenprojekt erforderlich sei, wurde klar bestätigt", sagte dazu Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz.
Gleichzeitig sei der bayerische Gesetzgeber aufgerufen, das bayerische Straßen und Wegegesetz zu ändern und europagerecht auszugestalten", so Rottner weiter: "Erfolgt dies nicht, könnte Deutschland im Endergebnis zu Strafzahlungen verurteilt werden, die vom Freistaat Bayern zu tragen wären."
Das Urteil ändere aber nichts daran, dass der BUND Naturschutz weiterhin versuchen werde, zeitnah einen tragfähigen Kompromiss mit der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern zu finden, um die Belastungen der Nürnberger Bevölkerung durch den Verkehr auf ein mögliches Minimum zu reduzieren.
Für die Stadt Nürnberg stelle die Entscheidung keine Überraschung dar. Bürgermeister und erster Werkleiter des Sör Christian Vogel kommentiert die Entscheidung wie folgt: „Wir haben eine Aussage in dieser Art fast erwartet. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München bereits entschieden hat, dass es sich beim Frankenschnellweg um eine Kreisstraße handelt, ist nun ein weiterer strittiger Punkt geklärt."
Die Stadt wolle keine weitere Zeit verlieren, so Vogel weiter: "Deshalb haben wir uns bereits im letzten Jahr dazu entschlossen, freiwillig eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellen zu lassen. Jetzt liegt es beim BayVGH, unter dem Licht des heutigen Urteils des EuGH im Rahmen des Berufungsverfahrens abschließend zu prüfen, ob eine UVP für die konkrete Maßnahme "kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellweges" notwendig ist."
Das EuGH hatte unter anderem die Frage zu entscheiden, ob es sich bei dem Frankenschnellweg um eine Kreisstraße handelt, bei der wegen der geringen Länge keine Umweltprüfung notwendig ist, oder um eine Schnellstraße nach EU-Recht. Mit dem kreuzungsfreien Ausbau der im Stadtzentrum unterbrochenen Autobahn A73 soll ein Verkehrsnadelöhr beseitigt werden. Der Bund Naturschutz hatte gegen den Ausbau geklagt.
Der Artikel wurde um 16.15 Uhr mit der Stellungnahme der Stadt Nürnberg aktualisiert.
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