Frankenschnellweg: Kommt der Ausbau doch schneller?

16.7.2014, 06:00 Uhr
Mit meterhohen Lärmschutzwänden sollen die Anwohner am Frankenschnellweg geschützt werden. Für das Ansbacher Verwaltungsgericht steigt damit der Wert der Häuser im Umfeld der Durchgangsstraße.

© Stadt Nürnberg Mit meterhohen Lärmschutzwänden sollen die Anwohner am Frankenschnellweg geschützt werden. Für das Ansbacher Verwaltungsgericht steigt damit der Wert der Häuser im Umfeld der Durchgangsstraße.

„Die Entscheidung war präzise, kurz und grausam“, sagte Achim Mletzko, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Stadtrat. Mletzko hatte die Verhandlungen in Ansbach verfolgt und geht davon aus, dass die Chancen, über die nächste Instanz zum Erfolg zu kommen, bei „0,5 Prozent“ liegen. Wie berichtet hat das Verwaltungsgericht in Ansbach alle Klagen gegen das Planfeststellungsverfahren abgewiesen. Die Kläger hatten eingewendet, dass der Frankenschnellweg keine Kreisstraße, sondern tatsächlich eine Autobahn sei und deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben sei. Auch die Verkehrsprognosen für den Durchgangsverkehr nach dem Ausbau seien zu niedrig angesetzt.

Das Gericht ließ alle Einwendungen nicht gelten. „Wir haben eine Klatsche bekommen. Dass alles in Bausch und Bogen verworfen wird, das habe ich nicht gedacht“, so Mletzko. Wenn die schriftliche Begründung des Urteils kommt, werde sie genauestens auf Verfahrensfehler geprüft. Der Fraktionsvorsitzende geht aber davon aus, dass es eine zweite Instanz gibt. „Die Richtschnur meines politischen Handelns wird das letztinstandliche Urteil sein“, legte sich Mletzko fest.

Ob der BN weiter den Klageweg beschreitet, ist offen. Man werde das Urteil analysieren und sich mit den Unterstützern, die finanzielle Opfer für die Klage gebracht haben, zusammensetzen, so Regionalreferent Tom Konopka vom BN: „Am Ende trifft der Landesvorstand des BN die Entscheidung.“ Konopka glaubt, dass der Richter in Ansbach sein Urteil schon fertig gehabt habe. Das Verfahren in der ersten Instanz werde rund 20 000 Euro kosten. Der Streitwert war auf 250 000 Euro festgesetzt worden. „Das Urteil ist eine Niederlage für den Klimaschutz und macht eine Stadtautobahn möglich. Das ist Verkehrspolitik aus den sechziger Jahren“, ärgert sich Konopka.

Planungen gehen "konsequent weiter"

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör), der für Planung und Bau des Frankenschnellwegs verantwortlich ist, sieht sich dagegen in seiner Arbeit bestätigt. „Wir machen jetzt mit unseren Planungen konsequent weiter“, kündigte Bürgermeister und erster Werkleiter vom Sör, Christian Vogel, an. Sollten die Kläger nicht in die zweite Instanz gehen, dann könnte die Stadt mit dem Bau schnell beginnen. „Wir haben noch keine absolute Rechtssicherheit, aber mit dem gestrigen Urteil sind wir dem kreuzungsfreien Frankenschnellweg einen großen Schritt näher gekommen“, sagte Marco Daume, technischer Werkleiter vom Sör. Die vorbereitenden Arbeiten für den Ausbau gehen weiter. Im Herbst 2014 beginnt die Deutsche Bahn mit dem Umbau der Verbindungsgleisbrücke über den Frankenschnellweg zwischen der Schwabacher Straße und An den Rampen.

„Ich freue mich außerordentlich über die sehr klare Entscheidung des Verwaltungsgerichts“, stellte der CSU-Fraktionsvorsitzende Sebastian Brehm fest. Die Umsetzung des kreuzungsfreien Ausbaus stehe endlich vor dem Startschuss. „Eine womöglich jahrelange Verzögerung durch einen Prozess um den Ausbau ist damit vom Tisch“, so Brehm. „Nach 40 Jahren sind wir dem ersten Spatenstich einen entscheidenden Schritt nähergekommen“, freute sich Wirtschaftsreferent Michael Fraas. Der kreuzungsfreie Ausbau komme dem gesamten Wirtschaftsstandort Nürnberg zugute. Bei Infrastrukturprojekten brauche man einen langen Atem. Innenminister Joachim Herrmann lobte die Regierung von Mittelfranken, die beim Planfeststellungsbeschluss die Naturschutzbelange ausreichend berücksichtigt habe.

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