Handwerker arbeitet ohne Mundschutz: Das ist die rechtliche Lage
26.1.2021, 11:33 UhrDer Wasserhahn tropft, der Strom ist weg und die Waschmaschine hat endgültig den Geist aufgegeben – ein Handwerker muss her. Trotz Corona kein Problem, denn laut der "Schutzverordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus" mussten Mitte Dezember lediglich Handwerksbetriebe schließen, die körpernahe Dienstleistungen erbringen, wie etwa Friseure. Sonstige Handwerker – vom Klempner bis zum Elektriker – dürfen nach wie vor ihrer Arbeit nachgehen. Doch welche Regeln gelten da eigentlich?
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Eine Leserin, die sich an unsere Redaktion gewandt hat, hatte kürzlich Handwerker im Haus und wunderte sich, weil die ohne Mund-Nase-Bedeckung vor der Tür standen – und rechtlich ist das tatsächlich in Ordnung. Die Maskenpflicht beschränkt sich derzeit auf den öffentlichen Raum. Kommen die Handwerker also in eine Privatwohnung, haben sie grundsätzlich keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen. "Sinnvoll wäre es aber natürlich trotzdem", sagt Thomas Pirner, Präsident der Handwerkskammer Mittelfranken (HWK).
Bislang keine Beschwerden
Auf ihrer Internetseite hat die Interessenvertretung für Handwerksbetriebe bereits im ersten Lockdown Tipps für Arbeiten bei Kunden veröffentlicht. Die HWK rät, immer den gebotenen Mindestabstand einzuhalten und – egal ob Handwerker oder Auftraggeber – eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. "Die Maßnahmen dienen ja dem Schutz beider Parteien", so Pirner.
Dem HWK-Präsidenten sind bislang keine Beschwerden über Handwerker bekannt, die die gebotenen Regeln nicht beachtet hätten: "Würden uns zahlreiche Beschwerden erreichen, hätten wir längst reagiert und weiter sensibilisiert." Er gibt außerdem zu bedenken: "Es macht einen Unterschied, ob jemand als Servicemitarbeiter direkten Kundenkontakt hat oder ob auf einer Rohbaustelle, auf der normalerweise nicht ständig Privatpersonen sind, gearbeitet wird."