Heute fällt das Urteil im Streit um Augustinerhof-Gelände

27.3.2015, 05:48 Uhr
Heute fällt das Urteil im Streit um Augustinerhof-Gelände

© Claudine Stauber

Es geht mal nicht ums Geld. Das funktioniert in dem unseligen Verfahren um die Zukunft des 5200 Quadratmeter großen Areals nur sehr beschränkt als Gleitmittel. Es geht um die Ausdehnung der Neubauten, die Nachbar Bühl nicht tolerieren will und die das Großprojekt in der Altstadt deshalb seit Jahren zur heillosen Hängepartie machen.

Wolfgang Bühl, der in der Winklerstraße zwei Häuser besitzt, klagte vor dem Nürnberg-Fürther Landgericht auf Einhaltung einer notariellen Vereinbarung mit Gerd Schmelzers Alpha-Gruppe. Die stammt aus dem Jahr 2009 und sagt im Kern: Wenn die Alpha-Gruppe die Trauf- und Firsthöhen ihres Neubaus um 50 Zentimeter niedriger ansetzt als geplant, erlaubt der Nachbar im Gegenzug Fenster, die er an seiner Grundstücksgrenze niemals zulassen müsste.

Allerdings vermisste der Vorsitzende Richter am Landgericht, Peter Ziegler, das entscheidende Wort „verpflichtet“ im Vertrag. „Ich kann mich darüber nur wundern“, sagte er. Denn die Alpha-Gruppe sei demnach überhaupt nicht gezwungen, ihr Dach niedriger als 19,50 Meter zu halten. Sie könne bauen, wie das die Genehmigung der Stadt zulasse, müsse dann aber im Gegenzug auf die gewünschten Fenster verzichten.

Zweiter Prozess

Nebenbei: Auch gegen die bereits erteilte Baugenehmigung der Stadt Nürnberg klagt Wolfgang Bühl vor dem Verwaltungsgericht. Dort wollte man erst den Ausgang dieses Verfahrens abwarten. Hätte man sich nämlich gütlich geeinigt, wäre diese Klage überflüssig. Bald wird also in Ansbach weiterprozessiert.

Bekanntlich ist auf dem Gelände nahe dem Hauptmarkt eine Mischung aus Büros, Hotel, Wohnungen und Läden geplant. Grob geschätzt sollen weit über 60 Millionen Euro investiert werden. Der im Architektenwettbewerb gekürte Entwurf des Berliners Volker Staab soll umgesetzt werden. Irgendwann, irgendwie.

Beim Augustinerhof ist es derzeit wie beim Schach: Ein Patt lähmt beide Spieler. Neuerdings ist auch eine uralte hohe Mauer mit im Spiel, die Bühls denkmalgeschütztes Anwesen in der Winklerstraße 13 abgrenzt. Sie stammt zum Teil aus dem 13. Jahrhundert und ist laut Denkmalschutz durchaus erhaltenswert.

Die bauwillige Alpha-Gruppe will die Mauer stehen lassen, von ihr abrücken und ein riesiges Sichtfenster streichen, das dort eingelassen werden sollte. Einen Tod müsse man sterben, sagte Geschäftsführer Josef Daum, nachdem Richter Ziegler sein Urteil für den 27. März angekündigt hatte.

Jetzt müsse die Alpha-Gruppe überlegen, was ihr wichtiger ist: Fenster an anderer Stelle oder ein höheres Dach. Im Sitzungssaal 259 hielt er seinem Kontrahenten Bühl entgegen: „Wenn Sie dort eine Gefängnismauer wollen, kriegen Sie die.“

In den Frieden mit insgesamt vier Anrainern hat die Alpha-Gruppe bereits eine hohe sechsstellige Summe investiert. Drei haben die Baupläne unterschrieben, nur Nachbar Bühl bestand 2009 auf der Vereinbarung — und bekam nach Aussage von Gerd Schmelzer 180.000 Euro für sein Ja zu den Fenstern.

Das Tauschangebot des Klägers, ihm beide Häuser an der Winklerstraße abzukaufen, um dafür ein anderes Grundstück auf dem Augustinerhof bebauen zu dürfen, lehnte Josef Daum von der Alpha-Gruppe in dem Zivilprozess ab. Das gehe nicht gut, denn Bühl baue dann auf der Tiefgarage der Alpha — und sei erneut Nachbar. Die Idee habe man deshalb verworfen, so Daum.

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