In Nürnberg geboren: Sara A. wurde nach Äthiopien abgeschoben

24.3.2021, 12:45 Uhr

Der Fall hatte für viele Diskussionen gesorgt: Sara A. wurde in Nürnberg geboren, sie ist hier aufgewachsen. Als Teenager fing sie an, Drogen zu nehmen, sie ist heroinsüchtig. Mehrfach wurde die 22-jährige Äthiopierin verurteilt, sie ist aktenkundig wegen Kauf und Besitz von Betäubungsmitteln und Diebstahl, aber besonders häufig wegen Hausfriedensbruchs. Vor der Abschiebung saß Sara A. eine neunmonatige Freiheitsstrafe wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aichach ab.

Im Sammelcharter abgeschoben

Nun wurde die junge Frau mit einem Sammelcharter - gemeinsam mit rund 30 anderen Menschen - vom Flughafen München nach Äthiopien abgeschoben. Sie ist in dem Land bereits gelandet.

Der Flüchtlingsrat hatte sich für Sara A. eingesetzt. Seiner Meinung nach ist die junge Frau durch Gewalt- und Missbrauchserfahrungen in ihrer Kindheit und Jungend stark traumatisiert ist. Auch daher sei sie zur Betäubungsmittelkonsumentin geworden: „Statt ihr eine Therapie zu ermöglichen, wird ihr nicht nur jegliche Unterstützung verweigert. Sie wird zudem massiv an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert. Nicht einmal ein Psychiater wird von der Leitung der Justizvollzugsanstalt für eine Untersuchung zu ihr vorgelassen“, kritisierte Alexander Thal vom Flüchtlingsrat schon vor einiger Zeit.


Kommentar: Abschiebung der 22-Jährigen ist nicht richtig


Sein Ziel: Ein Psychiater sollte Sara A. in der JVA begutachten und auf eine mögliche Traumatisierung hin untersuchen. A. sei "Zeit ihres Lebens geschlagen und misshandelt, gequält und missbraucht" worden, sagt Alexander Thal nun. Sie habe sich daher mit harten Drogen betäubt.

Das Attest eines Psychiaters hätte die Frau im Klageverfahren gegen ihren abgelehnten Asylantrag vorlegen können. Allerdings sei das Ersuchen nach einem Psychiater von verschiedenen Stellen abgelehnt worden.

Bereits 2018 hatte die Nürnberger Ausländerbehörde Sara A. die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Diese sei durch mehrere Straftaten verwirkt worden. „Für uns ist sie eine Intensivtäterin“, so Olaf Kuch, Leiter des Direktoriums für Bürgerservice, Digitalisierung und Recht der Stadt Nürnberg. Gegen diese Entscheidung klagte Sara A.

Klage abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Ansbach wies ihre Klage im Oktober 2020 ab. Einen Asylantrag, den sie im Anschluss stellte, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab. Eine Ausweisung ist deshalb rechtlich möglich.