Inzidenz über 200: Diese Regeln gelten in Nürnberg
19.4.2021, 08:56 UhrSeit 12. April gilt in ganz Bayern im Einzelhandel: Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Friseure und Apotheken bleiben unabhängig vom Inzidenzwert wie bisher geöffnet. Änderungen gibt es für Buchhandlungen, Baumärkte, Gärtnereien, Blumen- und Schuhläden: Die Betriebe müssen sich an die Regeln aller anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs anpassen.
Und hier sind die Bestimmungen vom jeweiligen Infektionsgeschehen vor Ort abhängig: Bei Werten über 200 – wie in Nürnberg - ist nur noch "Click & Collect" erlaubt. Das heißt, es darf nur vorbestellte Ware abgeholt oder ausgeliefert werden. Dafür ist kein negativer Corona-Test erforderlich. Andere Möglichkeiten, wie Termin-Shopping, entfallen für den nicht lebensnotwendigen Einzelhandel.
Diese Einschränkungen gelten laut des Amts für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg, wenn der Wert an drei Tagen in Folge die Marke 200 überschreitet, ab dem fünften Tag. Handel und Kunden haben demzufolge dann noch einige Tage Zeit, sich umzustellen.
Ansonsten gelten folgende Regeln: Liegt der Inzidenzwert unter 50, ist es allen Geschäften erlaubt zu öffnen. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 200 kann man mit vorheriger Terminvereinbarung einkaufen. Bei Werten zwischen 100 und 200 ist für dieses sogenannte "Click & Meet" aber ein aktueller negativer Corona-Test obligatorisch. Wahlweise kann der Kunde einen maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen.
Diese Regeln gelten für Schulen
Wer in Bayern am Präsenzunterricht teilnehmen möchte, muss seit Montag, 12. April, zweimal pro Woche ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Das gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch für weiteres Schulpersonal.
Allerdings betrifft das in Nürnberg relativ wenige Menschen, denn sobald die Inzidenz den Wert von 100 überschreitet, findet in der Regel Distanzunterricht statt. Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht gibt es nur für die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen, die vierte Jahrgangsstufe der Grund- und Förderschulen sowie die Jahrgangsstufe 11 an weiterführenden Schulen.
Gesonderte Regeln für einen Inzidenzwert über 200 gibt es derzeit nicht. Mit der geplanten Änderung im Infektionsschutzgesetzes soll es künftig deutschlandweit in solchen Fällen keinen Präsenzunterricht mehr geben, Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sollen aber weiterhin möglich sein.
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