Neue Regelungen im Einzelhandel: Antworten auf die häufigsten Fragen

13.4.2021, 05:48 Uhr
Zu den mittlerweile allseits bekannten Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln gesellen sich nun neue Regelungen für Einzelhandelsgeschäfte. Diese sind wieder abhängig von der Inzidenz vor Ort. 

© Daniel Karmann, dpa Zu den mittlerweile allseits bekannten Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln gesellen sich nun neue Regelungen für Einzelhandelsgeschäfte. Diese sind wieder abhängig von der Inzidenz vor Ort. 

Welche neuen Regelungen gelten nun?

Am Montag, den 12. April, traten folgende neue Regelungen in Kraft: Bei einer Inzidenz unter 50 ist es allen Geschäften erlaubt, zu öffnen. Liegt der Wert über 50 und unter 100, ist Termin-Einkaufen ("Click & Meet") ohne einen vorherigen Corona-Test möglich.

Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 bleibt Termin-Shopping möglich, allerdings nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisses. Hierbei sind die Ergebnisse eines PCR-Tests (nicht älter als max. 48 Stunden), eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als max. 24 Stunden) und eines Selbsttests unter Aufsicht zugelassen. Die Tests müssen außerdem in Deutschland zugelassen sein.

Liegt der Wert über 200, ist nur noch "Click & Collect" und damit die Abholung von Waren vor Ort erlaubt. Die bekannten Abstands- und Hygiene-Regeln sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten weiterhin.

Aber: Die Einschränkungen gelten laut dem Amt für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg erst, wenn der Wert an drei Tagen in Folge die Marke 200 überschreitet, ab dem fünften Tag. Handel und Kunden haben demzufolge noch einige Tage Zeit, sich umzustellen. In Nürnberg lag die Inzidenz am Dienstag den zweiten Tag über 200 (206,4, Stand: 13.04.2021).


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Muss ich mich aktuell in Nürnberg vor einem Einkauf testen lassen?

Aktuell gilt noch die Regelung für die Inzidenz zwischen 100 und 200, womit "Click & Meet" unter Vorlage eines negativen Tests möglich ist. Sollte der Wert noch einen weiteren Tage über 200 liegen, gelten frühestens ab Freitag die strengeren Bestimmungen und Termin-Shopping ist nicht mehr möglich.

"Die Stadt Nürnberg muss dann Mittwoch oder Donnerstag verkünden, dass der Inzidenzwert am Mittwoch an drei Tagen über 200 war beziehungsweise ist, und dass dann ab Freitag per entsprechender Verfügung die Regeln der nächsthöheren Stufe gelten", so Andreas Franke, Pressesprecher der Stadt Nürnberg.

Gelten die neuen Regelungen auch für den Einkauf in einem Supermarkt oder einer Drogerie?

Nein. Für den Besuch von Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet haben, wird kein Coronavirus-Test benötigt. Welche Geschäfte neben Lebensmittelhandel und Drogerien außerdem darunter fallen, ist zum Beispiel in den FAQs auf der Homepage der Stadt Nürnberg aufgelistet. Kniffelig wird es aber zum Beispiel auf dem Hauptmarkt: Hier dürfen Lebensmittelstände wie bisher verkaufen, der Blumenstand musste wieder auf "Click & Collect" umstellen.

Wie laufen Tests vor den Ladengeschäften ab?

Kunden haben mehrere Möglichkeiten, die sie bei der Terminvereinbarung mit dem Geschäft klären müssen. Die gängigste: Der Kunde bringt den Nachweis über ein negatives Ergebnis aus einem Testzentrum, einer Apotheke oder einer Arztpraxis mit. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein, ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden.

Die Stadt Nürnberg bietet Schnelltests im IHK-Haus der Wirtschaft, beim Roten Kreuz in Wöhrd, im City-Point, im Nachbarschaftshaus Gostenhof und am Flughafen an. Anderer Weg: An der Ladentür packt der Kunde einen mitgebrachten Selbsttest aus und führt ihn im Beisein eines Mitarbeiters aus. Dieses Ergebnis gilt dann aber nur für diesen einen Ladenbesuch - zum Ärger des Einzelhandels, der sich eine längere Gültigkeit wünscht.

Einzelhändler können diesen Test auch stellen; das werde in höherpreisigen Bereichen sicher zum guten Ton gehören, beobachtet Andreas Schmidt, Jurist und stellvertretender Bezirksgeschäftsführer im Handelsverband Bayern. Betriebe dürfen auch selbst kleine Teststationen mit geschultem Personal einrichten, denkbar bei großen Häusern.

Aus Nürnberg ist Schmidt bisher aber offiziell noch kein derartiges Angebot bekannt. Stattdessen herrsche im Handel erst einmal viel Verunsicherung. "Unser Telefon steht nicht still." Die Verordnung des Freistaats erreichte die Branche erst am vergangenen Freitagabend. "Wir wollen Händlern unkompliziert helfen, falls sie Flächen vor den Geschäften für die Tests benötigen", verspricht Nürnbergs Wirtschaftsreferent Michael Fraas.


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Was muss ich tun, wenn mein Selbsttest beim Einkauf positiv ist?

Ob Antigen-Test oder Selbsttest: Wenn ein Test ein positives Ergebnis anzeigt, darf der Kunde das Geschäft nicht betreten. Ist der Antigen-Schnelltest positiv, muss sich der Betroffene sofort nach Hause begeben und das Gesundheitsamt benachrichtigen, welches dann wiederum über das weitere Vorgehen informiert. Bei einem positiven Selbsttest muss die betroffene Person ebenfalls nach Hause gehen und alle Kontakte soweit wie möglich meiden. In beiden Fällen gilt, dass ein positives Schnelltest-Ergebnis immer durch einen PCR-Test überprüft werden muss.

Was muss ich tun, wenn ich vom Testzentrum die Nachricht bekomme, dass der Test ungültig war?

Laut Andreas Franke, Pressesprecher der Stadt Nürnberg, kommt das enorm selten vor: "Sollte es doch passieren, muss noch einmal ein Test gemacht werden".

Muss ich auch für die Nutzung des ÖPNV ein negatives Testergebnis vorweisen?

"Nein", erklärt Barbara Lohss, Pressereferentin der VAG Nürnberg. "Für die Nutzung des ÖPNV muss kein negatives Testergebnis vorliegen."

Warum dürfen Gewerbetreibende den Baumarkt ohne Nachweis eines negativen Tests betreten?

Wenn Baumärkte an Berufshandwerker verkaufen, gelten sie als Großhandel. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stellt den Großhandel in Paragraf 12 auf eine Stufe mit dem Lebensmittelhandel und den anderen Anbietern des täglichen Bedarfs, die von der neuen Testpflicht ausgenommen bleiben.

Müssen bereits von Corona genesene Menschen negative Tests vorweisen?

Ja, die Regelung gilt auch für Menschen, die bereits eine Corona-Infektion hinter sich haben. Und auch geimpfte Personen müssen laut Franke ein negatives Testergebnis vorweisen.

Selbsttests gehören zum neuen Alltag: Ein Mann träufelt eine Lösung auf eine Testkassette, die von Covid-19 verursachte Antigene nachweisen kann.

Selbsttests gehören zum neuen Alltag: Ein Mann träufelt eine Lösung auf eine Testkassette, die von Covid-19 verursachte Antigene nachweisen kann. © Zacharie Scheurer, dpa

Fließen die Ergebnisse der Schnelltests mit in die Berechnung der Inzidenzwerte ein?

Nein. Positive Schnelltests aus Apotheken, Praxen oder Testzentren sind zwar grundsätzlich als Verdachtsfall meldepflichtig bei den Gesundheitsämtern, doch das Robert-Koch-Institut (RKI) wertet nur die aufwändigeren PCR-Tests für die Statistik der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und sieben Tage. Bei Selbsttests für zuhause gilt keine Meldepflicht. Ein positiver Schnelltest muss wegen des Risikos von Fehlbefunden ohnehin immer erst durch einen PCR-Test überprüft werden, der das Coronavirus direkt nachweist.

Einen indirekten Effekt gibt es aber: Eine breitere Schnelltestung deckt auch mehr Infektionen auf, die sonst unerkannt geblieben wären. "Somit könnte eine erhöhte Zahl von Schnelltests zu einer höheren Zahl an Personen führen, die zur PCR-Testung gehen und damit bei einer Bestätigung zu einem Anstieg der Positiv-Rate und damit des Inzidenzwertes führen", erläutert Stadtsprecher Franke. Laut RKI betrug der Anteil der neuen Corona-Fälle, die durch einen vorausgegangenen Antigen-Schnelltest entdeckt wurden, in Deutschland Ende März erst sechs Prozent. Der Einfluss auf die Inzidenzwerte ist also gering.

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