Nürnberger Altstadt-Wirt zieht vor den Bundesgerichtshof

Ulrike Löw

Lokales Nürnberg

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3.2.2021, 17:27 Uhr
Michael Höllerzeder steht in seinem Lokal selbst am Herd. Doch in der Pandemie gehen - an guten Tagen - nur noch 20 bis 60 Essen raus.

© Eduard Weigert, NNZ Michael Höllerzeder steht in seinem Lokal selbst am Herd. Doch in der Pandemie gehen - an guten Tagen - nur noch 20 bis 60 Essen raus.

Gastwirt Michael Höllerzeder schüttelt den Kopf: "Die Rechtsprechung wirkt unberechenbar und der Staat verteilt Corona-Hilfen. Dabei bräuchte ich die nicht, wenn mich meine Versicherung nicht im Stich lassen würde!" Er führt im Nürnberger Burgviertel mit seiner Frau Pia in dritter Generation die Albrecht-Dürer-Stube.


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Doch nun steht er, wie viele andere Gastwirte auch, unter enormem Druck: 120 Essen jeden Abend, so sah es vor der Pandemie aus. Heute darf kein Gast in seine Stube, 20 bis 60 Essen gehen an guten Tagen als Speisen zum Mitnehmen raus. Für die vier Voll- und die vier Teilzeitkräfte, die der Gastronom beschäftigt, ist das zu wenig. Doch eine Perspektive kann er seinen Mitarbeitern derzeit nicht bieten. "Ich telefoniere häufig mit meinen Leuten. Ich bin auch prinzipiell ein positiv gestimmter Mensch. Doch wie es weitergeht, weiß ich nicht."

Rechtsstreit mit Versicherer um 42.000 Euro

Dabei hatte er vorgesorgt: Alle seine Versicherungen laufen bei der Allianz und vor zehn Jahren schloss er, um auch die letzte Versicherungslücke zu schließen, auf Anraten eines Allianz-Vertreters eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung ab. Die soll einspringen, wenn die zuständige Behörde seinen Betrieb zur Bekämpfung einer Infektionskrankheit beim Menschen schließt. Er zahlte und zahlt seine 90 Euro Jahresbeitrag und nun führt er einen Rechtsstreit mit seinem Versicherer um 42.000 Euro.

Die Richter der 2. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wiesen die Klage ab, die Allianz habe die Leistung zu Recht verweigert. Covid-19 sei ein neuer Krankheitserreger, der nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheiten der Betriebsschließungsversicherungen fällt.


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So hatte auch die Versicherungskammer Bayern im Streit gegen den Augustiner-Wirt am Landgericht München I argumentiert, doch kam damit nicht durch: In München wurde die Versicherung verurteilt. Sie muss dem Augustiner-Wirt eine Entschädigung von rund einer Million Euro für 30 Tage Betriebsschließung zahlen.

"Derzeit wird gleiches Recht ungleich gesprochen"

Wie kann das sein? Wie die Albrecht-Dürer-Stube auch war der Augustiner-Keller im 21. März 2020 geschlossen worden und öffnete erst wieder Mitte Mai. Ob in Nürnberg oder München, im gesamten Freistaat sperrten die Gastronomen zu. Grundlage war die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Die Versicherungsunternehmen und die Gastwirte in Deutschland haben eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Verträge geschlossen, die Bewertung ist immer eine Entscheidung im Einzelfall. Aber: Die Hauptstreitpunkte sind gleich, doch die Entscheidungen unterschiedlich. Dabei gilt das rechtsstaatliche Gebot, die Einheit der Rechtsordnung zu wahren. "Derzeit wird gleiches Recht ungleich gesprochen", so die Rechtsanwälte Dr. Niloufar und Sebastian Hoevels. Quer durch die Republik, von Bayreuth bis Bochum, Hanau bis Hamburg, Essen bis Regensburg prozessieren Gastwirte gegen ihre Versicherungen und immer mit offenem Ausgang.

Der Nürnberger Wirt will sich nun mit Hilfe seiner Anwälte im Zweifel bis an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe durchkämpfen. Berufung wurde bereits eingelegt und wenn das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung bestätigen sollte, wird es die Revision zum BGH wohl zulassen. Es kann also noch einige Jahre dauern, bis durch das höchste Gericht die einheitliche Rechtsprechung hergestellt wird, weil der BGH das letzte Wort hat. Doch während Höllerzeder und viele seiner Kollegen bang in die Zukunft schauen, haben die Versicherungen einen langen Atem.

Klage abgewiesen

Es ist bekanntlich immer auch der Ton, der die Musik macht. Was den Wirt besonders ärgert: Die Versicherung verweigerte die Leistung auch mit dem Hinweis, dass der Coronavirus ja nicht in seinem Betrieb aufgetreten sei. Deshalb hätte er laut Allianz zunächst gegen die Schließungs-Anordnung des Ministeriums vorgehen müssen. Herr Höllerzeder suchte Rechtsrat. "Der Versicherungsnehmer muss sich grundsätzlich an Gesetze und Verordnungen halten. Diese sind selbst im Falle von Mängeln oder bei Rechtswidrigkeit nicht automatisch unwirksam und damit grundsätzlich zu befolgen. Wie soll er denn von sich aus auf die Idee kommen, dass die Anordnung der Staatregierung nicht rechtmäßig gewesen sein könnte?" winkt Rechtsanwältin Dr. Hoevels ab.

In ihrem Urteil, in dem sie seine Klage abweisen, fragen die Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth sinngemäß, was denn auch für eine Jahresprämie von 90 Euro schon zu erwarten sei?

"Was ich erwarten können soll?" gibt der Wirt zurück. Er hatte eine Versicherung abgeschlossen, die ihm Deckung verspricht, wenn sein Lokal auf behördliche Anordnung geschlossen wird. "Ich frage mal umgekehrt: Wir servieren ein ofenfrisches Schäufele mit Apfelblaukraut und rohem Kloß für 12 Euro. Was die Herren Richter dafür erwarten können? Ein Schäufele natürlich, genau wie angeboten!
Als Versicherungsnehmer weiß ich doch nicht, wie die Allianz die Beiträge kalkuliert."

Viele Versicherer stellen sich auf den Standpunkt, dass Covid-19 nicht von der Liste der versicherten Krankheiten erfasst sei. Auch aus diesem Grund hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage von Wirt Höllerzeder abgewiesen. Im Kleingedruckten der Verträge wird zwar auf die Liste der Krankheiten im Infektionsschutzgesetz verwiesen und im Gesetz werden zig Krankheiten aufgelistet, Hirnhautentzündung etwa oder Gelbfieber. Nicht aber, weil zu neu, die Infektionserkrankung Covid-19. Eine zentrale Frage ist also, ob diese Liste nun abschließend ist und einen Deckel draufmacht, oder nur eine beispielhafte Aufzählung.

"Bräuchte diese Hilfe nicht, wenn meine Versicherung leisten würde!"

Sollte der Versicherte regelmäßig seine Versicherungsbedingungen Wort für Wort mit der aktuell geltenden Fassung des Infektionsschutzgesetzes vergleichen müssen? Die Münchner Richter halten dagegen, dass das Infektionsschutzgesetz in den vergangenen Jahren häufig geändert wurde. Derartige Klauseln im Kleingedruckten nennen sie intransparent. Jeder Versicherungsnehmer könne daher davon ausgehen, dass sich der Versicherungsschutz mit dem des Infektionsschutzgesetzes decke, ganz gleich wann.

Für März bis Mai 2020 hat der Nürnberger Wirt die staatliche Hilfe bekommen, um seine Fixkosten zu bezahlen. Diese Hilfe muss er aber, wie jede andere Einnahme auch, voll versteuern. Im zweiten Lockdown kam bisher nur Anfang Januar ein Abschlag für den Monat November, nicht etwa die 75 Prozent des Umsatzes vom Vorjahr. Und auch hier tätigt der Staat eine Ausgabe, für die er auf der anderen Seite als Fiskus Steuern erhebt. "Ich bräuchte diese Hilfe, die schließlich der Steuerzahler zahlt, nicht, wenn meine Versicherung leisten würde!" sagt Höllerzeder.

Auch die Münchner Richter hatten sich hierzu geäußert und festgestellt, dass staatliche Hilfen den Anspruch des Gastwirtes gegen seine Versicherung nicht mindern.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht, wie jüngst zu hören war, trotz Corona-Krise optimistisch ins neue Jahr. Angepeilt wird ein Wachstum von über zwei Prozent. Präsident Wolfgang Weiler bedauert nur den Imageschaden für die Branche wegen des Streits über die verweigerte Regulierung von Betriebsschließungsschäden.

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