Polizei warnt: Mit Halloween-Scherzen ist nicht zu spaßen
29.10.2019, 10:01 UhrIn der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder soweit: Kinder und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern "Süßes oder Saures!". Wer jedoch nichts Süßes für die verkleideten Gestalten parat hat, der kann am nächsten Morgen eine böse Überraschung erleben - denn wer nichts zum Naschen gibt, dem wird ein fieser Streich gespielt.
Die Polizei warnt jedoch: Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird schnell eine ungewollte Sachbeschädigung. Wer zum Beispiel Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt, Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht oder Klopapierrollen über das Dach wirft, der ist sich meist den möglichen Folgen nicht bewusst.
"Wer zu Halloween mit Zahnpasta das Auto der Nachbarn beschmiert und dabei beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch, wenn es nur als Scherz geplant war", warnt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Und bei einer sogenannte 'Gemeinschädlichen Sachbeschädigung' muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet werden", erklärt er.
Kreativität in Kostüme stecken
Darunter fallen zum Beispiel Vandalismus an Parkbänken oder das Demolieren von Haltestellenhäuschen. Auch, wer bei einer abendlichen Tour durch die Halloween-Nacht nur teilnimmt und persönlich nichts beschädigt hat, kann unter Umständen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden.
Das bedeutet in jedem Fall eine Geldstrafe für alle Beteiligten, hinzu kommt noch die Summe der Schadenswiedergutmachung. Die Polizei rät also, zu Halloween also besser die gesamte Energie und Kreativität in die Kostüme und die Dekoration zu stecken und nicht in Streiche. Sonst wird aus dem als Spaß gedachten Scherz schnell eine bittere Erfahrung.
Die Polizei weist auch darauf hin, als Zeuge oder Opfer einer solchen Straftat nicht davor zurückzuschrecken, den Notruf 110 zu wählen.
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