Polizisten am Jamnitzer Platz bedroht: Männern droht Gefängnis
6.10.2020, 22:21 UhrÜber die Vorkommnisse in der Gostenhofer Grünanlage sind die Anwohner geteilter Meinung: Die einen klagen über zu viel Krach und zu wenig Kontrollen, die anderen über zu viel Polizei. Ebenso gespalten ist die Stimmung im Prozess: Ankläger Daniel Hader will "keine No-Go-Area" in Gostenhof, die Verteidiger empören sich über eine Staatsanwaltschaft, die vor Verfolgungseifer Maß und Ziel aus den Augen verliert.
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In jener Nacht marschierten etwa 60 Personen aus Richtung des Szenetreffs "Schwarze Katze" auf den Platz zu, die Polizisten beendeten ihre Kontrolle. Sie fühlten sich bedroht von einer aggressiven Masse, die "Bullen raus aus Gostenhof" und "Ganz Nürnberg hasst die Polizei" skandierte. Der 51-Jährige trat, davon ist das Amtsgericht überzeugt, als Rädelsführer auf. Der 32-Jährige hielt eine Holzlatte in der Hand und titulierte eine Polizistin als "Bullenschlampe". In jener Nacht, so sagt Richter Steffen Kuch als Vorsitzender des Schöffengerichts in der Urteilsbegründung, wurden die Polizisten "massiv bedroht", nur deshalb brachen sie die Kontrollen ab.
Die Polizei habe kapituliert, lautete später der Vorwurf der Anwohner – und deshalb hängt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf heute viel zu hoch, so sehen es die Anwälte Michael Brenner und Iñigo Schmitt-Reinholtz. Den verlorenen Kontrollverlust der Polizei wolle sich die Strafverfolgungsbehörde nicht bieten lassen.
Umstrittener Alibi-Zeuge
Aus Sicht der Verteidiger wurden die Angeklagten nicht einmal als Täter überführt: Die Polizisten sollten – während der Ermittlungen – die Beschuldigten mit Hilfe von Fotos wiedererkennen, dabei wurden ihnen die "üblichen Verdächtigen" aus Gostenhof präsentiert. Tatsächlich gelten für "Wahllichtbildvorlagen" strenge Vorschriften. Aus Sicht des Gerichts haben die Polizisten die Beschuldigten jedoch nun im Gerichtssaal erkannt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, und im Landgericht wird es mit der Berufung der Angeklagten wohl eine weitere Runde geben. Hinzu kommt ein umstrittener Alibi-Zeuge: Er will jenen Abend mit dem 32-Jährigen verbracht haben. Das Gericht glaubte ihm nicht. Denkbar, dass ihn nun ein Verfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage erwartet.
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