Polizisten wegen Prügelattacke auf Club-Fans verurteilt
7.11.2013, 07:32 Uhr„Solche Polizisten und solche Einsätze wollen wir nicht sehen!“ Helga Kastner, Vorsitzende des Schöffengerichts am Amtsgericht findet deutliche Worte in der Urteilsbegründung – und dies auch im Namen der beiden Laienrichter.
Der 33 Jahre alte Polizist wird wegen Körperverletzung im Amt zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt; sein Kollege erhält eine achtmonatige Bewährungsstrafe, beide müssen 4000 Euro Geldauflage bezahlen. Bereits zuvor war eine Kollegin der beiden Beamten zu 8400 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze) verurteilt worden, weil sie viel zu hart vorging, als sie einem Fan des 1. FC Nürnberg Pfefferspray ins Gesicht sprühte.
Sprechen sollten in dem Verfahren vor allem die Bilder: Der Beweissicherungstrupp der Einsatzkräfte zeichnete auf, was an jenem 21. April 2012 am Max-Morlock–Platz vorgefallen ist. Trotz dieses objektiven Beweismittels – der Film wurde mehrfach in Zeitlupe gezeigt – legte jeder, Ankläger, Verteidiger und Nebenkläger, das Gesehene anders aus.
Polizisten müssen sich nicht als Prügelknaben behandeln lassen, so die Anwälte der Beamten, Holger Zebisch und Thomas Skapczyk. Aus ihrer Sicht könne höchstens von Körperverletzung in einem minder schweren Fall die Rede sein.
Auch Oberstaatsanwalt Thomas Strohmeier zweifelt in seinem Plädoyer nicht daran, dass hier gewaltbereite Fans auftraten, die ihren Frust über ein unentschiedenes Heimspiel an den Polizisten abreagieren wollten. Doch der Ankläger sieht in den Videoaufnahmen, ebenso wie die Richter, eben auch Polizisten, die die Schwelle zur unverhältnismäßigen Gewalt überschritten haben.
Das Video zeigt 40 Fans, viele haben sich mit schwarzen Jacken und Mützen vermummt. Rufe wie „Jetzt hauen wir den Bullen auf die Fresse“ sind zu hören. Doch zu sehen ist auch der 33-jährige Polizist, wie er einem – nicht vermummten — Mann mit der Faust ins Gesicht schlägt. Als der Mann später am Boden liegt, verpasst er ihm eine Ladung Pfefferspray.
Sein Kollege (31) traktierte den Rücken eines Mannes mit dem Schlagstock – dieser Geschädigte meldete sich bis heute nicht.
Oberstaatsanwalt Thomas Strohmeier forderte in seinem Plädoyer für den 33-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten ohne Bewährung. Der zwei Jahre jüngere Angeklagte sei mit einem Jahr auf Bewährung zu verurteilen, so Strohmeier. Zudem sollten nach Ansicht des Oberstaatsanwaltes beide Angeklagte je 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Polizisten müssen einen „kühlen Kopf“ bewahren, so die Richterin. Doch ruhig zu bleiben, dies schafft der Hauptangeklagte auch während der Urteilsbegründung nicht. Mehrfach fällt er der Richterin ins Wort, muss sich ermahnen lassen. Bereits zu Prozessbeginn hatte er wortreich über gewalttätige Demonstranten gewettert, auf die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden, kam er dagegen erst auf Nachfrage zu sprechen.
„Wenn sie mit dem Einsatz nicht klar kommen, müssen Sie mit einem Kollegen im Innendienst tauschen“, regt Richterin Kastner an. Das Nachspiel für die Angeklagten dürfte weit folgenreicher sein: Polizeiintern genügte das Video bereits für eine vorläufige Suspendierung der beiden Männer, nun wird gerichtlich geklärt, ob sie im Polizeidienst bleiben.
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