"Reichsbürger" von Georgensgmünd: Revision gegen Urteil
14.2.2018, 18:15 UhrDies sagte ein Justizsprecher am Mittwoch. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk (BR) darüber berichtet. Die Verteidigung des Mitte Oktober 2017 verurteilten Mannes rügt nach Informationen des Senders Verfahrensfehler. Anwältin Susanne Koller kritisiert demnach, Öffentlichkeit und Medienvertreter seien bei einem Ortstermin im mittelfränkischen Georgensgmünd ausgeschlossen gewesen. Außerdem seien Beweisanträge nicht umfassend behandelt worden.
Die Staatsanwaltschaft will laut BR erreichen, dass auch die besondere Schwere der Schuld von Wolfgang P. festgestellt wird. Wird dies festgestellt, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Revisionsbegründungen werden nun zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe weitergeleitet.
Der sogenannte Reichsbürger war unter anderem wegen Mordes an einem Polizisten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Wolfgang P. hatte im Oktober 2016 bei einem SEK-Einsatz in seiner Wohnung einen Beamten tödlich getroffen und weitere verletzt. Das Gericht ging davon aus, dass er mit dem Einsatz gerechnet hatte und die Schüsse gezielt auf die Beamten abfeuerte.