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Tests, Feiern, Schulen: Nürnberg lockert noch diese Woche

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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8.6.2021, 13:46 Uhr
Nun darf die Außengastronomie wieder bis 24 Uhr Gäste bewirten. Auch ihre Innenräume dürfen die Lokale wieder öffnen.  

© NNZ Nun darf die Außengastronomie wieder bis 24 Uhr Gäste bewirten. Auch ihre Innenräume dürfen die Lokale wieder öffnen.  

37,2 - eine wichtige Inzidenz für die Stadt Nürnberg an diesem Dienstag nach den Pfingstferien, denn durch diesen Wert steht nun fest: Die Inzidenz der Stadt liegt seit mittlerweile fünf Tagen unter 50, was noch in dieser Woche weitere Lockerungen möglich macht. Vorsichtiges Aufatmen ist für viele Nürnbergerinnen und Nürnberger angesagt, denn es geht ein Stück weiter in die Normalität zurück. Nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, die seit Montag gilt, treten die neuen Maßnahmen "ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft" - was für Nürnberg heißen wird: ab Donnerstag. Eine offizielle Bestätigung der Stadt Nürnberg wird voraussichtlich erst am Mittwoch erfolgen, da sich die Referenten noch final abstimmen müssen.

Stabil unter 50: Das ändert sich ab Donnerstag

Private Treffen sind ab Donnerstag sogar mit zehn Menschen aus zehn Haushalten möglich. Seit Montag dürfen sich privat bereits zehn Menschen, jedoch aus nur drei Haushalten treffen - plus Geimpfte und Genesene. Auch Geburtstage, Hochzeiten oder Vereinssitzungen sind unter freiem Himmel bereits seit Montag mit 50 Menschen erlaubt, in geschlossenen Räumen die Hälfte. Teilnehmer müssen momentan allerdings noch einen negativen Test vorzeigen, ab Donnerstag entfällt diese Testpflicht. Dann sind bei privaten Festen 100 Personen draußen und 50 drinnen erlaubt - Geimpfte und Genesen werden nicht mitgezählt.

Gastwirte können drinnen und draußen etwas länger Gäste bewirten. Dies war zuvor im Außenbereich bis 22 Uhr möglich, jetzt gilt die Sperrstunde (23 Uhr). Veranstaltungen, die darüber hinaus gehen, müssen beantragt werden. Ab Donnerstag entfällt auch hier die Testpflicht.

Die Testpflicht entfällt fast überall. Ein negativer Test wird weiterhin beim Besuch von Krankenhäusern und Heimen sowie beim Einchecken in ein Hotel benötigt. Laut Stadt ist sie in Seniorenheimen nicht nötig.

Auch im Handel sind weder Testpflicht noch Voranmeldung zum Einkaufen nötig. Auf Märkten dürfen wieder alle Waren und nicht nur wie bisher Lebensmittel verkauft werden.

Auch in den Schulen geht es mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 wieder in den flächendeckenden Präsenzunterricht zurück. Für Kitas gibt es Normalbetrieb. Das bedeutet, Kinder müssen nicht mehr in festen Gruppen betreut werden, sondern es können auch offene Konzepte durchgeführt werden.


Inzidenz unter 50: Wann muss ich mich eigentlich noch testen?


Jeglicher Sport ohne Test und Personenbegrenzung ist erlaubt. In Sportstätten müssen FFP2-Masken getragen werden, solange kein Sport gemacht wird. Sportveranstaltungen dürfen ohne Test besucht werden. Hier sind maximal 500 Personen mit festen Plätzen zugelassen.

Für Freizeiteinrichtungen gilt: Bei Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Solarien, der Ausflugsschiffahrt, Stadt- und Naturführungen entfällt die Testpflicht.

Kulturelle Veranstaltungen, Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos dürfen ohne Test besucht werden. Bei Veranstaltungen sind maximal 500 Personen mit festen Plätzen zugelassen.

Und auch im Tourismus tut sich was: Gäste brauchen zu Beginn ihres Aufenthalts einen Test, danach entfällt die Testpflicht.

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