Unendliche Geschichte im Herzen Nürnbergs

12.3.2014, 08:06 Uhr
Unendliche Geschichte im Herzen Nürnbergs

© Roland Fengler

24 Befreiungen und 17 Abweichungen vom Bebauungsplan wurden von der Bauverwaltung erteilt. Das sei nicht ungewöhnlich bei einem Projekt dieser Größenordnung, meint Daniel Ulrich, Leiter der Bauordnungsbehörde. Eingereicht wurden die Pläne auf der Basis des Entwurfs von Volker Staab von der Alpha-Gruppe, die dem Immobilienentwickler Gerd Schmelzer gehört. Der Architekt, der in Nürnberg durch den Bau des Neuen Museums bestens bekannt ist, hatte 2008 den Wettbewerb für die Bebauung gewonnen. Doch archäologische Grabungen und die Finanzkrise verzögerten das Projekt, so dass die Baupläne erst im Januar 2013 bei der Bauverwaltung eingereicht wurden.

Ein finanzielles Risiko bedeutete das Warten für Schmelzer nicht, denn seit 2009 durfte er den Augustinerhof als Parkplatz für 120 Pkw nutzen. Der Immobilienentwickler und seine Mitarbeiter ließen die Jahre aber nicht ungenutzt verstreichen und verhandelten mit den insgesamt 20 Nachbarn, die Grundstücke und Gebäude im direkten Umfeld des Augustinerhofs haben. Schmelzer versuchte, vorhandene Häuser abzukaufen und alte Wegerechte aufzuheben, um möglichst viele Abstandsflächen und Gebäudehöhen selber bestimmen zu können. Grundlage waren aber stets der Bebauungsplan der Stadt und der Entwurf von Staab.

Einvernehmen mit den Nachbarn ist teuer

Dem Vernehmen nach kostete das Einvernehmen mit der Nachbarschaft Schmelzer einen hohen sechsstelligen Betrag. Nur Wolfgang Bühl verweigert bislang seine Zustimmung und lehnte Schmelzers Avancen ab: Dem 75-jährigen Diplomingenieur gehörte bis vor sechs Jahren ein Tiefbauunternehmen und er ist Eigentümer der Häuser Winklerstraße Nr.5 und Nr.13. Beide Gebäude grenzen direkt an die Augustinerhof-Bebauung an.

Bühl möchte sich öffentlich zwar nicht äußern, doch er ärgert sich schon seit Juli 2011 darüber, dass Schmelzers Pläne sich nicht an die Trauf- und Firsthöhen des Bebauungsplans halten. Statt 12,50 Meter, wie der B-Plan es vorschrieb, wurden Traufhöhen von 13,86 Meter eingereicht. Bei der Firsthöhe waren es 20,73 Meter statt 19,50 Meter. Bei dem Streit ging es auch um Fenster auf der Südseite der geplanten Gebäude, doch diese Auseinandersetzung wurde beigelegt. Zwischenzeitlich sah es dann ganz gut aus, weil Bühl und Schmelzer einen notariellen Vertrag über die Höhen abschlossen, doch am Ende wurde der Vertrag nur zum Teil eingehalten, kritisierte Bühl.


Im Wesentlichen sind es drei Punkte, über die Uneinigkeit besteht: Neben Haus Nr.13 will die Alpha- Gruppe einen vier- statt einen zweistöckigen Gebäudeteil errichten. Das verkleinert aus der Perspektive Bühls erheblich den Einfallswinkel für die Sonne in den Innenhof aus dem Jahr 1371. Das Anwesen war vor wenigen Jahren perfekt renoviert worden und ist eines der wenigen Bürgerhäuser, die den Zweiten Weltkrieg überlebt haben. Bühl befürchtet zudem den Abriss einer historischen Brandmauer zugunsten einer Glasfront.

Bei Trauf- und Firsthöhe ist Schmelzer Bühl etwas entgegengekommen: Die Traufhöhe weicht vom B-Plan nur noch um 96 Zentimeter ab und bei der Firsthöhe sind es 83 Zentimeter. Ulrich gibt aber zu bedenken, dass die Stadt bei ihrer Genehmigung auf die tatsächlich vorhandenen Trauf- und Firsthöhen in der Umgebung Rücksicht genommen habe: Die Traufhöhe bei Schmelzer liegt deshalb am Ende nur um 30 Zentimeter über dem B-Plan, die Firsthöhe in der Winklerstraße sogar um 48 Zentimeter unter dem Wert im B-Plan. „Der Bebauungsplan ist an dieser Stelle sehr in Details verliebt und schießt über das Ziel hinaus“, sagt Ulrich. Man müsse Baupläne an die Wirklichkeit und nicht an B-Pläne anpassen. Die Bezugsgröße in der Winklerstraße sei die vorhandene Bebauung.
Die Kritik an der geplanten Verdoppelung der Geschosszahl weist Ulrich zurück: „Es betrifft nur einen kleinen Anbau von 30 Quadratmetern.“ Die Situation für den historischen Innenhof verschlechtere sich deshalb kaum. Insgesamt hält der Leiter der Bauordnungsbehörde das Konzept Schmelzers für akzeptabel. Es füge sich auch in die Altstadt ein. Ob Bühl gegen die Baugenehmigung klagt, müsse sich in den nächsten Tagen entscheiden. Sollte es so weit kommen, ist Ulrich überzeugt, dass die Argumentation der Stadt vor Gericht hält.
OB Ulrich Maly hat sich bewusst nicht in den Streit Bühl-Schmelzer eingemischt: „Das müssen die Fachleute entscheiden.“ Er selbst geht davon aus, dass die genehmigten Pläne eine „sinnvolle städtebauliche Entwicklung“ zulassen. Sollte Bühl klagen, dann kann das Verfahren einige Jahre dauern.

Ein Beispiel: Der Hausbau des umstrittenen Landrats Jakob Kreidl gilt als Schwarzbau, weil die Dachneigung um ein Grad von den genehmigten Plänen abweicht und Dach- wie Firsthöhe höher als geplant sind. Bezugsgröße sind allerdings die genehmigten Baupläne und nicht ein B-Plan. Schmelzer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, weil er im Urlaub ist.

 

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