Verbot beschlossen: Stadt Nürnberg geht gegen Airbnb vor

Sabine Stoll

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23.5.2019, 05:55 Uhr

Um die Einhaltung der Satzung zu kontrollieren, sollen fünf Stellen geschaffen werden. Die Satzung ist nicht unumstritten, gerade beim Haus- und Grundbesitzerverein stößt sie auf wenig Gegenliebe.

Wirtschaftsreferent Michael Fraas (CSU) wurde denn auch nicht von Kritik verschont. Es sei auch für ihn neu gewesen, unter Sozialismus-Verdacht zu geraten, scherzte er im Stadtrat. Fraas hat sich in den vergangenen Monaten vom Skeptiker zum Verteidiger eines Zweckentfremdungsverbots gewandelt und plädierte nun "ruhigen Gewissens" für die Satzung – mit dem Hinweis, dass die Basis dafür ein Gesetz sei, das der bayerische Landtag beschlossen hat.

"600 sind schon zu viel"

Voraussetzung für den Erlass eines Zweckentfremdungsverbots ist ein Mangel an Wohnungen. Der liegt in Nürnberg zweifellos vor, darin waren sich alle Parteien im Stadtrat einig. Die Einwohnerzahl steigt, gleichzeitig gibt es immer mehr Single-Haushalte. Miet- und Kaufpreise haben drastisch angezogen. Über 8000 Haushalte warten mittlerweile auf eine Sozialwohnung.

Auf der anderen Seite gehe schleichend Wohnraum verloren, weil immer mehr Wohnungen über Online-Portale wie Airbnb an Touristen vermietet würden, so Wirtschaftsreferent Fraas. Im ganzen Stadtgebiet waren Ende 2017 rund 600 Wohnungen ganzjährig als Ferienwohnungen verfügbar. Macht 0,2 Prozent des Bestands, wie eine städtische Auswertung aller Inserate des Vermietungsportals Airbnb ergeben hat. "Aber auch 600 Wohnungen sind schon zu viel. Wenn wir die bauen würden, würde es 130 Millionen Euro kosten", fuhr Fraas fort. Laut Airbnb selbst gibt es in Nürnberg 1800 Unterkünfte, die über das Online-Portal gemietet werden können.

"Wir wollen keine Zustände wie in Berlin"

"Wir wollen keine Zustände wie in Berlin", wo ganze Wohnblöcke von Airbnb vermietet würden, so Fraas weiter. Die jetzt beschlossene Satzung schafft die Grundlage dafür, genau das zu untersagen. Der Fokus liegt auf der gewerbsmäßigen Vermietung an Feriengäste.

Eine Zweckentfremdung liegt demnach vor, wenn mehr als die Hälfte der Wohnung für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt wird, wenn die Wohnung mehr als acht Wochen an Touristen vermietet wird, wenn sie länger als drei Monate leersteht, abgerissen oder so verändert wird, dass sie fürs Wohnen nicht mehr geeignet ist.

Die CSU hatte kleine Nachbesserungen am ersten Satzungsentwurf aus dem Wirtschaftsreferat verlangt und kann mit der nun verabschiedeten Satzung gut leben. Sie legte Wert darauf, dass vor allem die Vermietung an Feriengäste ins Visier genommen wird.

Fraas betonte deshalb, dass sich die Stadt nicht auf die Einliegerwohnung im Dachgeschoss stürzen werde, die für Kinder freigehalten werde. Auch die Werkswohnung sei nicht betroffen oder die Wohnung für Saisonarbeiter. "Wer gelegentlich ein Zimmer vermietet, darf das bis zu acht Wochen im Jahr."

"Klaren Einschnitt in Eigentumsrechte"

Die SPD, die wie die Grünen eine solche Satzung angeregt hatte, freute sich, dass diese nun auf den Weg gebracht wurde. Das sei ein wichtiger Baustein gegen die Wohnungsnot, so Vize-Fraktionschef Fabian Meissner. CSU-Fraktionsvize Andreas Krieglstein findet es wichtig, dass es kein Online-Portal geben wird, auf dem man schwarze Schafe anonym melden kann. "Wir wollen keine Denunziation."

Fast alle Stadträte stimmten zu, nur von FDP und Freien Wählern kam ein Nein. Alexander Liebel (FDP) hält die Satzung für einen "klaren Einschnitt in Eigentumsrechte". Auch die Freien Wähler wollten dem "Eingriff ins Privateigentum nicht zustimmen", so Jürgen Dörfler. Linken-Stadtrat Titus Schüller verwies dagegen auf das Grundgesetz, wonach Eigentum eben auch verpflichtet.

OB Ulrich Maly (SPD) holte die Debatte wieder auf den Boden. Die Stadt verlange nur, dass die Wohnungen dafür genutzt werden, wofür es eine Genehmigung gebe, sagte er sinngemäß. "Wir erinnern die Menschen höflich daran, dass sie diese Wohnungen mal zum Zwecke des Wohnens gebaut haben." Und nicht dafür, daraus ein florierendes Gewerbe zu machen.

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