Verena Osgyan drohen 250.000 Euro Bußgeld
25.3.2021, 12:30 UhrEinen ganzen Nachmittag hatten sich die beiden Frauen in der vergangenen Woche vor der 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth teils hitzig gestritten. Verena Osgyan wollte sich partout nicht überzeugen lassen, dass es ein derartiges Gremium nie gab - und beharrte auf ihr Recht, ihre Meinung frei zu äußern.
Als Oppositionspolitikerin im Landtag sei es ihre Pflicht, "dunkle Vorgeschichten auszuleuchten". Das Projekt Zukunftsmuseum nennt sie "zweifellos unterstützenswert" für den Freistaat sei es aber aus ihrer Sicht "mit Sicherheit kein guter Deal gewesen".
Sie fordert "Aufklärung über Entscheidungswege in der Causa Augustinerhof". Was Verena Osgyan verkennt: sie stellt Tatsachen in den Raum, die schlicht nicht zutreffen - mit scharfer Kritik oder dem üblichen, oft harten, manchmal auch notwendigem harten Ringen im politischen Meinungskampf hat das nichts zu tun. Sie wisse eben nicht, wie es zur Entscheidung für die Schmelzer-Immobilie im Augustinerhof kam, erklärte Osgyan.
Für sie liege auf der Hand, dass "unter der Handvoll Mitglieder der Auswahlkommission, die sich seinerzeit für die Schmelzer-Immobilie im Augustinerhof entschied, auch dessen Ehefrau Julia Lehner als Kulturreferentin der Stadt Nürnberg mitmischte".
Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft droht
Julia Lehner hatte dagegen per eidesstattlicher Versicherung beteuert, dass es die behauptete "Kommission" nicht einmal gab. Osgyans Formulierung , so die Richter, sei "geeignet, das berufliche wie persönliche Ansehen" der Kulturbürgermeisterin Julia Lehner in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Und : sie sei offensichtlich falsch.
Um Missverständnisse zu vermeiden: gestritten wurde hier nicht um eine politische Meinungsäußerung - untersagt wird der Abgeordneten Verena Osgyan weiterhin "unwahre Tatsachen zu behaupten" so das Landgericht Nürnberg-Fürth. Wiederholt sie ihre Behauptung auch nur sinngemäß, kann es teuer werden. Es droht - bei Unterlassungsklagen durchaus üblich - ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft.