Antrag gestellt
Weiter Ärger um Asylbewerber-Bezahlkarte: Grüne im Stadtrat Nürnberg wollen Rechtmäßigkeit prüfen
5.8.2024, 20:58 UhrMit der Bezahlkarte können Flüchtlinge einmal pro Monat Bargeld im Wert von 50 Euro abheben. Seit März 2024 wurden, nach Angaben der "BILD" über 36.000 Stück in Bayern ausgegeben. Ziel ist es, die finanziellen Anreize für Migranten einzuschränken. Die Bargeldobergrenze wurde als kritisch eingestuft und die fehlende Einzelfallprüfung bemängelt. Vor dem Sozialgericht Nürnberg und weiteren Gerichten sind in Sachen Bezahlkarte zahlreiche Verfahren bei unterschiedlichen Richtern anhängig. Die Grünen merken in einer Pressemitteilung an, dass die Bezahlkarte erst eingeführt werden soll, wenn deren Rechtmäßigkeit geprüft worden sei.
Am 30. Juli 2024 wies das Sozialgericht Nürnberg die Stadt Schwabach dazu an, einer geflüchteten Frau ihre monatliche Unterstützung wieder auf ihr normales Konto statt auf die Bezahlkarte zu überweisen. Wie die Stadt in einer Pressemitteilung erklärt, ist der Grund hierfür, dass das Existenzminimum durch die Bezahlkarte als bedroht angesehen wurde. Von vielen Stellen, auch von Sozialgerichten, werde die Bezahlkarte aktuell kritisch beäugt, ihre Rechtmäßigkeit wird angezweifelt - unter anderem von der Stadtratsfraktion der Grünen in Nürnberg.
Réka Lörincz, Sprecherin für Vielfaltsgestaltung und Menschenrechte der Stadt Nürnberg, sagt hierzu: "Diese Klagen bestätigen nicht nur unsere Kritik, sondern auch jene von zahlreichen NGOs wie dem Bayerischen Flüchtlingsrat, PAHN (Anm.d. Red.: eine politische Arbeitsgemeinschaft) und dem Nürnberger Menschenrechtszentrum, mit denen wir im engen Austausch stehen. Die Klagen zeigen deutlich, dass eine rechtskonforme Umsetzung der Bezahlkarte angezweifelt werden kann. Nach unserem Verständnis muss dies in Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte besondere Beachtung finden. Deshalb fordern wir die Stadt Nürnberg auf, die Einführung der Bezahlkarte im eigenen Wirkungskreis mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob und inwieweit Grundrechte durch die Beschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte betroffener Asylbewerber*innen verletzt werden".
In Anbetracht dieser Fälle wird folgender Antrag gestellt: "Die Verwaltung setzt die Einführung der Bezahlkarte im eigenen Wirkungskreis mit sofortiger Wirkung aus, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob und inwieweit Grundrechte durch die Beschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte betroffener Asylbewerber:innen verletzt werden, setzt die Einschränkung der Bargeldabhebung (50 Euro pro Person/monatlich) mit sofortiger Wirkung im eigenen Wirkungskreis aus, interveniert beim bayerischen Innenministerium und bittet um die allgemeine Aussetzung der Bezahlkarte in Bayern, bis die Grundlagen für eine rechtmäßige Umsetzung der Bezahlkarte sichergestellt ist".
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Friedel von den Grünen bittet nun laut Pressemitteilung unter anderem darum, die Einschränkungen der Bargeldabhebung von 50 Euro pro Person im Monat im eigenen Wirkungskreis auszusetzen. So sagt sie: "Die Lebensumstände der Geflüchteten sind so unterschiedlich, dass starre Bargeldobergrenzen kein geeignetes Instrument sind".