Zwar gibt es für jeden stationären Covid-19-Patienten eine Pauschale für persönliche Schutzausrüstung, doch durch die Preissteigerungen in den vergangenen Wochen komme man damit nicht mehr hin, wie Rainer Beyer, Hauptgeschäftsführer des Trägers der mit 260 Betten vergleichsweise kleinen Einrichtung, erklärt. "50 Euro pro Fall für den zusätzlichen Aufwand sind ein schlechter Scherz", schreibt Regina Steenbeek-Schacht, Geschäftsführerin des St. Theresien-Krankenhauses, in einem Brief an Minister Spahn. Die Schutzmaterialien, die man für die Mitarbeiter benötige, seien sehr viel teurer als normalerweise.
"Wenn wir auf die Verteilung von Schutzkleidung durch den Bund gewartet hätten, wären wir schon nicht mehr arbeitsfähig", macht Steenbeek-Schacht ihrem Ärger Luft, und dieser Aspekt ist in der aktuellen Krise nicht der einzige Kritikpunkt. Auch die wirtschaftlichen Verluste durch die für einen eventuellen Andrang von Covid-19-Patienten freigehaltenen Betten machen den Trägern schwer zu schaffen.
Freihaltepauschale zu niedrig
Die dafür zugesagte Freihaltepauschale von 560 Euro pro Tag und Bett deckt in vielen Häusern die Kosten beziehungsweise Einnahmeverluste nur unzureichend. Und manche Träger haben die Befürchtung, dass auch die stationäre Behandlung von Corona-Opfern die Defizite vergrößern.
Die Frage ist zum Beispiel, wann und wie deren Behandlung in das viel kritisierte Klassifikationssystem - in der Fachsprache "DRG" für "Diagnosis Related Groups" genannt - ein pauschaliertes Abrechnungsverfahren von Krankenhausfällen aufgenommen wird und wie dann tatsächlich abgerechnet wird. "14 Tage Aufenthaltsdauer im Krankenhaus sind für einen Covid-19-Patienten das Minimum, allein schon wegen der Quarantäne", gibt Anja Müller zu bedenken. Bisher beträgt die mittlere Soll-Verweildauer für ein auf der Normalstation behandeltes Corona-Opfer gemäß des DRG-Ansatzes aber gerade mal 3,5 Tage.
Politiker an Versprechen erinnern
Manche Träger haben nun die Befürchtung, dass sie auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben und im Extremfall vielleicht sogar die eingangs erwähnten Strafzahlen für die stationäre Versorgung von Infizierten leisten müssen. Siegfried Hasenbein, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, glaubt trotz aller Kritik - auch seines Verbandes - am umstrittenen MDK-Reformgesetz jedoch nicht an ein solches Szenario. Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ministerpräsident Markus Söder und auch Jens Spahn hätten gesagt, dass kein Krankenhaus wegen der Coronakrise wirtschaftlichen Schaden erleiden werde. "An dieses Versprechen werden wir sie erinnern."
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