Schluss mit Ausgangssperre

Gastro, Ausgangssperre und Co.: Lockerungen im Nürnberger Land ab Dienstag möglich

09.05.2021, 10:04 Uhr
Ab Dienstag darf im Landkreis Nürnberger Land die Außengastronomie bis 22 Uhr öffnen - unter Einhaltung der Maßnahmen.

© Matthias Bein, dpa Ab Dienstag darf im Landkreis Nürnberger Land die Außengastronomie bis 22 Uhr öffnen - unter Einhaltung der Maßnahmen.

Ministerpräsident Markus Söder hat in der vergangenen Woche neue Lockerungen für Stadt- und Landkreise in Aussicht gestellt, deren Inzidenz stabil unter 100 liegt. Das gilt als gewährleistet, wenn der Wert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird.

Der Landkreis Nürnberger Land hat diese Marke am Sonntag, 9. Mai, geknackt. Wie das Landratsamt bekannt gab, können damit ab Dienstag die Lockerungen greifen. Die größte Neuerung in dieser Hinsicht ist wohl, dass dann die Außengastronomie öffnen darf - theoretisch. Dafür ist nämlich eine gesonderte Genehmigung vom Gesundheitsministerium notwendig, für das eine Prognose nötig ist. Dasselbe gilt nach Angaben des Landratsamts für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel.


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Im nicht-systemrelevanten Einzelhandel gilt im Nürnberger Land auch ab Dienstag weiterhin Click & Meet, Einkaufen ist wie auch schon bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 nur mit Termin möglich. Allerdings muss ab Dienstag dann kein negatives Testergebnis mehr vorgewiesen werden.


Inzidenz unter 100: Hier stehen ab Montag Lockerungen an


Kitas und ähnliche Einrichtungen können ab Dienstag auch wieder öffnen, solange die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Auch alle Schulklassen der weiterführenden Schulen dürfen in den Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zurückkehren.

Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen gelockert: Zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen (unter 14-Jährige ausgenommen) dürfen sich treffen. Zudem fällt die nächtliche Ausgangssperre weg - im Nürnberger Land darf man also auch ohne besonderen Grund nach 22 Uhr unterwegs sein.

Hinweis: Der Artikel wurde am 09.05.2021 um 12:00 Uhr aktualisiert. Der Hinweis, dass für bestimmte Bereiche eine gesonderte Genehmigung nötig ist, wurde hinzugefügt.

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