Hans Söllner verklagt Hersbrucker Richterin wegen Hanf-Urteil

1.10.2014, 08:26 Uhr
Hans Söllner verklagt Hersbrucker Richterin wegen Hanf-Urteil

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Rückblick: Mitte September stand eine Lehrerin vor dem Hersbrucker Amtsgericht. Sie wurde im Straßenverkehr kontrolliert,Polizisten fanden in ihrer Handtasche die verschwindend geringe Menge von 0,01 Gramm Marihuana. Ein Paragraf im Betäubungsmittelgesetz bietet die Möglichkeit an, von einer Bestra fung abzusehen, wenn der Täter Hasch oder Marihuana nur zum Eigenverbrauch und in geringer Menge bei sich hat.

In diesem Fall aber argumentierte die Richterin anders, als sie den Strafbefehl über 700 Euro in der Gerichtsverhandlung bestätigte: Es geht nicht um die Menge, es geht um die Einschränkung, die das Gesetz hinsichtlich der Einstellungsmöglichkeit vorsieht. Denn da heißt es: Verursacht die Tat eine Fremdgefährdung, weil sie von einem Lehrer begangen wird und Anlass zur Nachahmung gibt, so kann eine größere Schuld und ein Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegen."

Hans Söllner hat das auf die Palme gebracht. Auf seiner Facebook-Seite tobte er regelrecht ob dieses Urteils. Hier ein Auszug: "Jetzt ist dann Oktoberfestzeit, da haben in München 500.000 Menschen drei wochenlang jeden Tag mehr als die zulässige Alkoholmenge im Blut. Ich scheiß auf dieses Rechtsgeschwafel von einer Richterin, die, so wie es aussieht, erst seit vorgestern auf dieser Welt ist. Ich finde es geradezu ungehörig und Menschen -und Gerechtigkeit verachtend, dass so etwas im Jahr 2014 passieren darf (die ganze Welt treibt die Legalisierung voran) und dass niemand diese Sozial- und Mitgefühl minderbemittelten Beamten in ihre Schranken weist. Darum rufe ich hier dazu auf, dieses Gericht mit Beschwerdebriefen zu zuscheißen, bis sie ihn ihrem eigenen Scheiß- System ersticken und nicht weil ich dafür bin, dass jemand Gesetze übertritt und straffrei ausgeht."

Tatsächlich sind am Hersbrucker Amtsgericht Mails eingetroffen, der große Shitstorm allerdings war es nicht, wie Amtsgericht-Chef Thomas Bartsch sagt. "Mails beantworte ich nicht. Wenn ich aber Briefe erhalte, mit Klarname und Absender, der hat Anspruch auf eine Antwort." Auf sieben Briefe antwortete er.

Bartsch bestätigt den Eingang der Anzeige gegen die Richterin, der nun von Söllner "Rechtsbeugung" vorgeworfen wird. Bartsch: "Es ist das gute Recht von Herrn Söllner, die Tätigkeit eines Richters überprüfen zu lassen."

Die Anzeige wurde an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth weitergeleitet. Deren Chef Dr. Walter Kimmel: "Die Anzeige gegen die Richterin wird behandelt wie jede andere auch." Allerdings scheint Söllner wenig Aussicht auf Erfolg zu haben: Die Richterin lag mit ihrem Urteil noch unter der Forderung der Staatsanwältin. Kimmel: "Ohne die Vorwürfe im Detail zu kennen - es ist sicherlich schwierig, hier eine vorsätzliche Rechtsbeugung anzunehmen."

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