Restaurants dicht: Verband hält Gesetz für verfassungswidrig

Tobi Lang

Online-Redakteur

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16.11.2020, 17:27 Uhr
Der "Lockdown light" trifft die Gastronomie-Branche besonders hart.

© Ralph Peters via www.imago-images.de, imago images/Ralph Peters Der "Lockdown light" trifft die Gastronomie-Branche besonders hart.

Lange haben die Parteien um eine Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes gerungen. Schon am Mittwoch soll der Bundestag über den Entwurf abstimmen - und den rechtlichen Rahmen für die Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung schaffen. Dringend notwendig sei das, sagen Rechtsexperten. Doch noch vor der Verabschiedung droht Ärger. Der bayerische Ableger des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga hat am Montag eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Im sogenannten "Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", wie der Text offiziell heißt, wird zwar die Grundlage für die Schließung von Lokalen geregelt. Entschädigungen für die Betriebe sind dabei aber nicht vorgesehen.

"Hier fehlt schlichtweg die gesetzliche Regelung des finanziellen Ausgleichs für Unternehmen, wenn Ihnen staatlicherseits die Geschäftsgrundlage entzogen wird", sagt die bayerische Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer. "Das ist verfassungswidrig." Wenn Betriebe ohne eigenes Verschulden schließen sollen, dann müsse Geld fließen, so der Verband.

"Mit dem Rücken zur Wand"

Der zweite "Lockdown light", der nun seit zwei Wochen gilt, trifft besonders Gaststätten und Restaurants. Sie dürfen lediglich Speisen zum Mitnehmen verkaufen, ihre Lokale aber sonst nicht mehr öffnen. Verbände pochen auf Entschädigungen und finanzielle Hilfen, andernfalls würden viele Betriebe vor dem Aus stehen. "Unsere Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand", sagt der Präsident des Dehoga Dachverbandes Guido Zöllick. "Jeder Tag zählt. Die Novemberhilfen müssen jetzt kommen – und zwar schnell und unbürokratisch." Die Umsatzrückgänge seien dramatisch, jedem sechsten Betrieb drohe die Insolvenz.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte Anfang November weitere Hilfen für bedrohte Branchen an. "Es darf hier keine Hängepartie geben", sagte der CSU-Chef - und forderte den Bund zu neuen Maßnahmen auf. Einnahmen aus den Mitnahmeangeboten sollen etwa nicht auf die Finanzhilfen angerechnet werden. Man dürfe nicht "durch die Hintertür" wieder etwas abziehen, so Söder.

Die Dehoga in Bayern hofft auf ein Einlenken der Politik vor der Abstimmung am kommenden Mittwoch. Andernfalls werde man den Weg der Verfassungsbeschwerde gehen, so der Verband. Zuletzt hatten mehrere deutsche Gerichte Wirten Entschädigungszahlungen zugesprochen.

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