"Verhinderungsplanung"
Allersberg lehnt erneut Bürgerbegehren zu Amazon ab
6.10.2021, 06:00 UhrSchon lange nicht mehr hatte es in einer Sitzung des Allersberger Marktgemeinderates so viel Publikum gegeben. Das Interesse an Zulassung oder auch Nichtzulassung des Bürgerbegehrens "Mit Ja – für Gewerbeentwicklung ohne Amazon" war groß. Um 21.37 Uhr, nach zwei Stunden, waren die Initiatoren und Vertreter des Bürgerbegehrens ernüchtert: Lediglich sechs Markträte stimmten für die Zulässigkeit des Begehrens.
Klage zurückgezogen
Ob denn überhaupt ein neuer Bürgerentscheid möglich sei, wenn noch einer aus- beziehungsweise anstehe, hatte zu Beginn Aris Maul (ABF) gefragt und damit Bezug darauf genommen, dass das Bürgerbegehren gegen Amazon aus 2020 noch am Verwaltungsgericht anhängig sei.
Geschäftsleiterin Katrin Müller berichtete aus einer kurzfristigen Information des Anwalts der Marktgemeinde, dass die Klage gegen den Beschluss des Marktgemeinderates auf Verweigerung der Zulässigkeit des Begehrens zurückgezogen worden sei.
Gewerbe statt Logistik
Am 9. September hatten Sarah Brückmann und Dominik Mücke, die beiden Vertreter des (neuen) Bürgerbegehrens dieses beim Markt eingereicht mit der Frage "Sind Sie dafür, dass der Markt Allersberg im Rahmen des bauleitplanerisch Zulässigen auf der Fläche "Allersberg West I" die Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet schafft, in dem kein Logistik-, Sortier- oder Verteilzentrum zulässig ist?"
Alternative Nutzungsmöglichkeiten, eine Vielzahl von Unternehmen unterschiedlicher Sparten, Branchenmix im Hinblick auf Vielfältigkeit der Arbeits- und Ausbildungsplätze, höhere Gewerbesteuereinnahmen, Verkehrsbelastung und Flächenverbrauch, keine Ansiedlung von Unternehmen mit Steuerminderungstaktiken in fortwährender und internationaler Kritik und ein enormes Verkehrsaufkommen wurden gegen die vorgesehene Nutzung aufgeführt.
Keine Reaktion
Wer sich seiner Mehrheit sicher sei, brauche keine Abstimmung zu fürchten, sagte BI-Sprecherin Sarah Brückmann. Man habe vor rund einer Woche per Mail bereits ein ergänzendes klärendes Gespräch angeboten, entgegnete sie, darauf aber bisher nichts gehört.
935 gültige Unterschriften seien mit abgegeben worden, kam Katrin Müller auf die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Begehrens zu sprechen, womit mehr als zehn Prozent der Gemeindebürger ihre Unterschriften geleistet hatten. Auch ansonsten seien alle formellen Voraussetzungen erfüllt.
Daneben müsste das Begehren aber noch einer materiell-rechtlichen Prüfung standhalten wie inhaltliche Bestimmtheit, keine Behauptung unzutreffender Tatsachen, keine Täuschung oder Irreführung der Unterschreibenden beziehungsweise der Bürger und die geforderte Maßnahme dürfe keine rechtliche Unmöglichkeit darstellen.
Kein anderes Gewerbe möglich
Daniel Horndasch und Katrin Müller gingen auf einzelne Aussagen näher ein. Entscheidend für die Zulässigkeit sei nicht, so Horndasch, was die Sprecher des Begehrens meinen, sondern wie der "normale" Bürger das Begehren verstehe. Horndasch nahm dabei auch viel Bezug auf den Eilantrag des vorherigen Bürgerbegehrens, den das Verwaltungsgericht zurückgewiesen hatte.
So einmal auch die Frage, ob denn statt Logistik auch anderes Gewerbe möglich sei. Beide machten deutlich, dass es sich bei West I um einen nicht angebundenen Standort handle, für den lediglich eine Ausnahme des Landesentwicklungsplans zutreffend sei, nämlich Logistik.
Eine ausreichende inhaltliche Bestimmtheit müsse vorliegen und eine bereits angesprochene Irreführung von Bürgern müsse ausgeschlossen sein. Da hakte Horndasch wieder ein und er zitierte eine Anfrage von Sarah Brückmann bei der Regierung von Mittelfranken und deren Antwort, dass West I nur für die LEP-Ausnahme Logistik möglich sei.
Horndasch sah in dem Begehren eine unzulässige Verhinderungsplanung und vermisste dabei die inhaltliche Bestimmtheit, was aus West I dann werden solle. Er versuchte auch den Unterschied zwischen Logistik-, Sortier- und Verteilzentrum zu erklären und stellte klar, dass für Allersberg ein Sortierzentrum geplant sei. P3 würde die Flächen vermieten, unter anderem an Amazon, aber nicht nur. Daniel Horndasch kam zu dem Schluss, dass es sich bei dem vorliegenden Bürgerbegehren um ein defizitäres Begehren handle.