Silvester in Corona-Zeiten: Was erlaubt ist - und was nicht
30.12.2020, 09:42 UhrDie Silvesternacht 2020 wird vielen Menschen im Gedächtnis bleiben - das steht jetzt schon fest. Wegen der Corona-Pandemie und der anhaltend hohen Zahlen an Neuinfektionen fallen alle großen Partys zum Jahreswechsel flach. Dicht gedrängte Menschenmassen auf den Straßen oder in Bars und Clubs sind unvorstellbar. Die diesjährige Silvesternacht wird ruhig - auch wegen des Feuerwerksverbots und der anhaltenden Ausgangssperre in Bayern.
Kein Feuerwerk in Mittelfranken
Die Bundesregierung hatte bereits am 22. Dezember ein Verkaufsverbot von Raketen, Böllern und anderen Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland erlassen. In Mittelfranken haben Landratsämter und kreisfreie Städte im gesamten Regierungsbezirk nun ein Böllerverbot beschlossen. Das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021 untersagt. Das Verbot gilt auch für Privatgrundstücke. Somit ist auch das Böllern im Garten, am Balkon oder auf der Dachterrasse tabu.
Als Grund für diesen Schritt nennen die Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken die durch die Corona-Pandemie angespannte Lage in den Krankenhäusern.
Ob das Verbot bis 31. Dezember Bestand hat, ist noch unklar. Jüngst hatte ein Gericht in Augsburg ein solches Verbot gekippt. Die Begründung der Richter: Beim Abfeuern von Raketen auf privaten Anwesen bestehe keine besondere Infektionsgefahr. Lediglich ein kleines Trostpflaster in Sachen Feuerwerk gibt es: Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F1 wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Knallerbsen bleibt in Bayern weiterhin erlaubt.
Feiern nur im kleinen Rahmen
Auch wer eine Party mit mehreren Freunden für Silvester geplant hat, wird enttäuscht. Wegen der geltenden Kontaktbeschränkungen dürfen sich zum Jahreswechsel nur Personen aus maximal zwei Hausständen und nicht mehr als fünf Personen treffen. Ausnahme sind Kinder unter 14 Jahren.
Ab 21 Uhr ist zudem das Verlassen der Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur in Notfällen mit einem triftigem Grund erlaubt. Das bedeutet: Selbst um Mitternacht darf draußen auf der Straße nicht gemeinsam angestoßen werden. Ebenso ist der Heimweg von einem Treffen mit Bekannten zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens nicht erlaubt. Wer bei Freunden einen gemütlichen Raclette-Abend plant, der muss über Nacht bleiben und darf erst am nächsten Tag den Heimweg antreten.
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