Treffen von 5 oder 10 Personen erlaubt? Verwirrung bei Coronaregeln
4.11.2020, 16:08 UhrDie Liste auf der Homepage des bayerischen Gesundheitsministeriums ist lang. Sie soll die Fragen der Bürger zum Lockdown Light beantworten. Möglichst umfassend. Ab dem 2. November hat der Bund und mit ihm der Freistaat das öffentliche Leben noch weiter als bisher eingeschränkt. Restaurants mussten ab Montag erneut schließen und auch Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikstudios waren gezwungen, ihren Betrieb einzustellen.
Während einige Regeln klar sind, kommt es bei dem ein oder anderen Punkt zu Unsicherheiten bei den Bürgern. So gelten im Lockdown Light etwa neue Regeln bei den Kontaktbeschränkungen. Nach wie vor soll die Zahl der Kontakte verringert und Abstand gehalten werden. Es sind jetzt jedoch im öffentlichen wie im privaten Raum Treffen von Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren möglich – dabei darf aber die Gesamtzahl der Personen höchstens zehn betragen.
Andere Regeln im Ampel-System
Als das Ampel-System noch galt und Warnstufe dunkelrot erreicht war, lautete die Vorgabe: Es dürfen sich nur noch höchstens fünf Personen oder zwei Haushalte treffen.
In einigen Landkreisen und Städten herrscht auf Basis der 7-Tage-Inzidenz die Warnstufe dunkelrot. So betrug der Inzidenzwert gestern nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit etwa für die Städte Nürnberg 174,78, für Fürth 128,41 und für Erlangen 114,64. Weil sich das gesellschaftliche Leben nun an den Regelungen des Lockdown Light orientieren soll, ergibt sich der kuriose Umstand, dass in manchen Situationen auf den ersten Blick größere Personenzusammenkünfte erlaubt sind als zuvor.
Liegt hier ein Fehler vor? Nachfrage beim bayerischen Gesundheitsministerium: Ein Sprecher stellt klar, dass jetzt maximal zehn Personen aus zwei Haushalten zugelassen sind. Der Infektionsschutz sei bei der neuen Regelung "stärker", weil die Zahl der Haushalte geringer ist. Bei der alten Vorgabe war es bei der Warnstufe dunkelrot möglich, dass ein Treffen von theoretisch 12 Personen erlaubt war, wenn diese aus zwei Haushalten stammten.
"Keine gesonderte Sperrstunde"
Auch in anderen Bereichen lassen die Regeln Interpretationsspielräume zu. Gastronomiebetriebe, heißt es in den neuen Verordnungen, würden geschlossen. "Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen". Die Angabe einer Sperrstunde fehlt. Für viele Betriebe ist die aber wichtig.
Beim Ampelsystem und der Warnstufe rot hieß es, ab 22 Uhr ist Sperrstunde – bei Warnstufe dunkelrot wurde sie um eine Stunde nach vorn gelegt. Und was gilt nun? Hier erklärt das Ministerium ebenfalls auf Nachfrage, dass es bei der Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken "keine gesonderte Sperrstunde" gebe. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste sei jedoch in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
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