Vergütung fällt weg: Verliert Bayern Hunderte Windräder?
27.11.2020, 11:00 UhrIm Jahr 1993 hatte man beim Bund Naturschutz im Landkreis Hof genug davon, nur als Schlaumeier zu gelten, die mit erhobenem Zeigefinger durch die Welt rennen. „Wir brauchen nicht nur Leute, die sagen, wie die Welt funktioniert, sondern vor allem auch Menschen, die zeigen, wie man tatsächlich etwas ändern kann“, sagt Wolfgang Degelmann, Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe Hof.
2019 gingen in Bayern nur sechs neue Windräder in Betrieb
Und so sorgten Degelmann und seine Mitstreiter dafür, dass bei Selbitz mit der Windenergieanlage Sellanger die erste Bürgerwindkraftanlage Bayerns entstand und am 6. Januar 1996 in Betrieb ging.
Bürger verdienten an den Windkraftanlagen
Seither lieferte die 70 Meter hohe 500-kW-Anlage pro Jahr etwa 700.000 Kilowattstunden Strom. Für die 100 Kommanditisten, Bürger aus der Region, die mit ihrem Geld das Windrad erst möglich gemacht hatten, bedeutete das eine Rendite von rund vier Prozent.
Im Jahr 2000 wurde durch das erste Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) eine garantierte Vergütung für 20 Jahre festgelegt. Nach Selbitz flossen fortan etwa 8,9 Cent pro Kilowattstunde.
Doch ab dem 1. Januar 2021 gibt es dieses Geld nicht mehr. Dann läuft die garantierte Vergütung aus. Der derzeitige Entwurf für die Novelle des EEG sieht vor, dass die Betreiber von Altanlagen nur noch den mittleren Jahresbörsenstrompreis des Vorjahres erhalten. Die Vergütung würde damit deutlich unter vier Cent liegen.
"Wir müssten die Anlage 2021 abbauen"
„Damit ließe sich die Anlage nicht mehr weiterbetreiben, wir müssten sie zum Jahresende abstellen und 2021 abbauen“, betont der BN-Vertreter. Dabei ginge es gar nicht darum, dass die Bürger viel Geld mit der Windkraft verdienen möchten. „Die Leute haben ihr Geld gemacht und sind zufrieden. Aber Verluste will natürlich auch keiner machen“, verdeutlicht Degelmann.
Etwa 4,3 bis 4,5 Cent Vergütung pro Kilowattstunde wären nötig, um die laufenden Kosten für Pacht, Wartung, Betriebsführung und Steuerberatung zu decken – damit wäre man in Selbitz schon zufrieden. „Es muss eine differenzierte Lösung her, die nach Standorten unterscheidet“, fordert Degelmann. An der Küste, wo mehr Wind weht, käme man mit 3,2 Cent zurecht, nicht aber im Binnenland.
Gerade erst war der TÜV vor Ort und hat sich die Anlage angesehen. Zehn bis 15 Jahre würde sie wohl locker noch laufen. Falls der Gesetzgeber nicht nachsteuert, wird sie das aber nicht tun. Ähnlich sieht es bei den anderen 59 Windkraftanlagen aus, die 2021 aus der Vergütung fallen, 2022 folgen weitere 65.
Politik setzt eher auf Repowering
„Eigentlich brauchen wir eine Vervier- bis Verfünffachung der Windräder, wenn die bayerischen Energiewendeziele erreicht werden sollen“, meint BN-Vorsitzender Richard Mergner. „Stattdessen geht ab 2021 abwärts mit der Stromproduktion. Und bald fallen dann auch noch die ersten Biogasanlagen aus der Nutzung“, erläutert er.
Der Windkraft droht in der Region das Aus
„Unser Ziel ist es, möglichst viele der alten Anlagen am Netz zu halten“, betont dagegen Anja Weisgerber, Beauftragte der CDU/CSU für Klimaschutz im Bundestag und dort auch Sprecherin für Umwelt- und Klimapolitik der CSU. Ziel sei es aber vor allem auch, Anreize für ein Repowering, also eine Aufrüstung von Altanlagen zu schaffen – trotz 10H.
„Wenn dann künftig an einem Standort statt bislang zehn Windrädern, die 10H nicht einhalten, nur noch drei neue, größere stehen, die insgesamt aber sogar mehr Leistung bringen, sollte es in vielen Gemeinderäten eine Mehrheit dafür geben können“, ist sie überzeugt. Dafür sei es aber zusätzlich nötig, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. „Wir erreichen unsere Ausbauziele nicht, wenn wir alte Anlagen ewig am Netz halten“, meint sie.
Zwei neue Windräder in Eismannsberg
10H macht neue Windräder zwar nicht unmöglich, faktisch ist der Ausbau aber fast komplett zum Erliegen gekommen. Weniger als zehn Anlagen gehen in diesem Jahr in Bayern ans Netz. Zwei von ihnen werden gerade im Altdorfer Ortsteil Eismannsberg montiert und sollen bis Ende des Jahres in Betrieb gehen.
Und auch sie waren nur möglich, weil der Flächennutzungsplan bereits im Jahr 2013, also noch vor Einführung von 10H, verabschiedet wurde. 217 Meter hoch sind die Windräder dort, mit einer Nennleistung von 4,2 Megawatt.
Auch bei dem 17,15-Millionen-Euro-Projekt in Eismannsberg handelt es sich um Bürgerwindräder, etwa 190 Bürger aus der Umgebung haben ihr Geld in die Anlagen gesteckt und rechnen mit einer Rendite von 5,5 Prozent im Jahr.
„Durch die Beteiligung haben wir bei unseren Projekten überall eine sehr hohe Akzeptanz. Die Bürger sprechen dann von ‚unseren Windrädern‘“, sagt Stefan Paulus, Projektentwickler bei der unterfränkischen Firma „Wust – Wind & Sonne“, die die kaufmännische und technische Betriebsführung übernimmt.
Umstieg auf Photovoltaik
Das Unternehmen verdient sein Geld derzeit noch größtenteils mit der Betreuung von rund 100 Windkraftanlagen, steigt aber zunehmend auf Photovoltaik um, weil sich kaum mehr neue Windräder realisieren lassen. „Die Gemeinderäte kann man meistens noch relativ gut überzeugen. Aber bei Info-Veranstaltungen gibt es dann eine zwar kleine, aber sehr lautstarke Gruppe, von der sich die Gemeinderäte überzeugen lassen, das Projekt bleiben zu lassen“, erzählt Paulus.
„Es ist absurd: Die Nachfrage der Industrie nach sauberem Strom ist riesig – aber der Gesetzgeber macht die Erzeugung extrem schwierig“, meint er.
Tausenden Photovoltaik-Anlagen droht das Aus
Dabei lässt sich 10H wissenschaftlich nicht begründen. Laut einem Studienvergleich von Professorin Gundula Hübner von der Universität Halle-Wittenberg sind weder Akzeptanz noch Stresswirkungen bei den Anwohnern vom jeweiligen Abstand von der Windkraftanlage abhängig.
Münchner Professor: "3H reicht aus"
Die Einhaltung der Immissionsschutzrichtlinien reichten aus, damit sich die meisten Anwohner wenig gestört fühlen, am meisten noch durch die Geräusche und die Sichtbarkeit der Windräder in der Landschaft. Anwohner, die finanziell an Windenergieprojekten beteiligt waren, fühlten sich deutlich weniger belästigt.
Aus Sicht von Sören Schöbel, Professor für Landschaftsarchitektur regionaler Freiräume an der TU München, ist deshalb ein Abstand von 3H ausreichend, wenn bei der Auswahl der Standorte die Struktur der Landschaft berücksichtigt wird. Windräder sollten nach Schöbels Ansicht also so platziert werden, dass sie die natürliche Form der Landschaft nachzeichnen – und nicht nur dort, wo es am wenigsten Widerstand gibt.
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