Ausnahmeregel fällt weg
Verschärfung in den Ferien: 3G in Bus und Bahn auch für Schüler
16.12.2021, 12:33 UhrDas Infektionsschutzgesetz wurde einmal mehr angepasst. Seit Ende November gilt im Öffentlichen Personennahverkehr, also in Bus und Bahn, grundsätzlich die 3G-Regel. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf mitfahren. Bislang waren davon Kinder ausgenommen, denn: Gerade die Jugendlichen werden im Schulbetrieb regelmäßig getestet. Das ändert sich nun aber - zumindest in der Ferienzeit.
Beispielsweise in den Weihnachtsferien, die in Bayern am 24. Dezember starten, müssen Kinder ab sechs Jahren einen negativen Test im ÖPNV vorlegen - zumindest dann, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. "Während der Schulzeiten bleibt die Ausnahmeregelung weiterhin bestehen", teilt der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) mit, der Busse und Bahnen in Mittelfranken betreibt. Kinder unter sechs Jahren brauchen grundsätzlich keinen 3G-Nachweis.